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Kanzler Kern (links) und sein Mann in Tirol. Die Justiz half kräftig mit, damit Ingo Mayr unbescholten an der Spitze der Landes-SPÖ bleiben kann.

30. Juli 2016 / 12:45 Uhr

Politjustiz: Richterin billigt Nazi-Beschimpfung gegen FPÖ-Kandidat Hofer

Der Tiroler SPÖ-Vorsitzende Ingo Mayr war zivilrechtlich bereits verurteilt worden, seine „Nazi“-Beschimpfung gegen FPÖ-Bundespräsidentenkandidat Norbert Hofer zu unterlassen. Dennoch stand er am Donnerstabend neben dem etwas verwirrt wirkenden Kanzler Kern im Mittelpunkt einer SPÖ-Veranstaltung in Tirol. Kein Zweifel kam daran auf, dass Mayr im Oktober wieder zum Vorsitzenden der Landesgruppe gewählt und im Frühjahr 2018 diese als Spitzenkandidat in die Landtagswahl führen solle.

Nach der Parteifeier vor Gericht

Dabei stand er am darauffolgenden Tag wegen derselben Beschimpfung wieder vor Gericht, wurde dort jedoch – völlig überraschend – im Strafprozess vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Kaum vorstellbar, dass maßgebliche Kreise das am Vortag nicht schon wussten oder zumindest in Anbetracht der auf den Fall angesetzten Richterin erahnen konnten. Man kennt sich schließlich in den massiv von der regierenden Politik beeinflussten Justizkreisen. 

Richterin betätigt sich als linke Hobby-Politologin

Der Anwalt Norbert Hofers meldete sofort Berufung an. In der Tiroler Tageszeitung heißt es zur Begründung des Urteils durch Richterin Martina Kahn:

Für die von Mayr geäußerte Meinung (nämlich dass die Hälfte der Wähler einen „Nazi“ gewählt habe, Anm. der Unzensuriert-Redaktion) gebe es ein Faktengerüst, eine Grundlage und ein „Tatsachensubstrat“, da sich die FPÖ, für die Hofer antritt, „nicht nur nicht von rechtsextremen Gruppierungen“ distanziere, sondern auch den Kontakt zu diesen suche.

Derartiges Propagandagewäsch geht wohl nicht einmal an den links dominierten Fakultären für Politikwissenschaft oder Publizistik als wissenschaftlich durch. Als Basis für Rechtssprechung ist es völlig ungeeignet, daran ändert auch der folgende, grundsätzlich richtige Satz aus dem Munde der Richterin Kahn nichts:

Die Meinungsfreiheit ist kein schrankenloses Recht, sie darf aber nur unter gewissen Umständen eingeschränkt werden.

Gezielte Denunziation der Opposition wie zu DDR-Zeiten

Hier geht es freilich nicht um Meinungsfreiheit, hier geht es um die gezielte Denunziation, Herabwürdigung  und Beleidigung der Opposition durch die herrschende politische Klasse. Dies vom Richterstuhl aus zu legitimieren, hat nichts mit Demokratie und den ihr zugrunde liegenden Grundfreiheiten zu tun. Das ist – um nicht mit einem anderen Vergleich auf das Niveau von Mayr und Kahn herabzusinken – DDR-Jusiz.

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