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10. März 2009 / 10:55 Uhr

Durch E-Voting Wahlgeheimnis in Gefahr – GRÜNE haben es auch schon bemerkt

E-Voting soll bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft im Mai erstmals eingesetzt werden. Eine Wahl mit traditionell schwacher Beteiligung könnte so ein wenig mehr Wähler anziehen – zulasten des Wahlgeheimnisses allerdings. Eine geheime Stimmabgabe ist nicht kontrollierbar. Gerade Studenten nutzen oft öffentliche Computer an der Universität und können daher bei der Wahl beobachtet und im schlimmsten Fall auch unter Druck gesetzt werden.Doch nicht nur die Stimmabgabe jedes einzelnen ist das Problem, auch das System an sich ist durch Datendiebstahl oder Datenmanipulation bedroht. Jedes Computersystem ist angreifbar, und für Fachleute mit genügend krimineller Energie ist es sicher kein Problem, sich in das Wahlsystem einzuhacken und Wählerstimmen zu ändern bzw. zu manipulieren.

Wegen der Sicherheitsrisiken und vor allem wegen der Gefährdung des durch die Verfassung garantierten freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlrechts habe ich Mitte Februar im Nationalrat einen Antrag gegen das E-Voting bei der ÖH-Wahl eingebracht und eine parlamentarische Anfrage an Wissenschaftsminister Johannes Hahn von der ÖVP gerichtet. Einerseits möchte ich wissen, wie hoch die Kosten sind für dieses verfassungsgefährdende Projekt und mit welchem Geld das finanziert wird, wo doch die Universitäten ohnehin immer Mangel leiden müssen. Zudem interessiert es mich, welchen Erfolg sich Herr Hahn verspricht, also wie viele zusätzliche Wähler. Das auch vor dem Hintergrund, dass eine Bürgerkarte Voraussetzung für die elektronische Wahl ist. Die Bürgerkarten sind nicht gerade weit verbreitet und daher habe ich gefragt, wie viele Studenten überhaupt eine besitzen.

Letzte Woche sind auch die Grünen mit einer eigenen Anfrage an Minister Hahn auf diesen Zug aufgesprungen. Auch sie üben heftige Kritik am E-Voting. Über diese Unterstützung freue ich mich natürlich und hoffe, dass nun auch die Regierungsparteien zur Vernunft kommen. Es darf nicht sein, dass das technisch Mögliche über Vernunft und Verfassung gestellt wird.

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