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Noch stehen staatliche Gesetze über religiösen Gesetzen, darum müssen Halal-Geschäfte in Frankreich auch Alkohol und Co. verkaufen.

7. August 2016 / 17:30 Uhr

Halal-Supermarkt in Frankreich muss trotz Weigerung Alkohol und Schweinefleisch verkaufen

Wie die linkesliberale Zeit-Online reißerisch schreibt, soll ein Halal-Supermarkt in Frankreich Schweinefleisch und Alkohol verkaufen. Die Behörden wollen wohl einen braven, mohammedanischen Geschäftsmann mit tiefer religiöser Auffassung dazu zwingen, sein islamkonformes Angebot zu erweitern, sonst würde die behördliche Schließung drohen.

Kommentar von Unzensurix

Pacta sunt servanda! (deutsch: Verträge sind einzuhalten)

Dies ist der wichtigste Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts und der besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig bzw. unerlaubt handelt.

Pachtauflagen fordern Geschäft für alle

Und nach diesem Grundsatz europäischer Rechtsordnung hätte der Pächter des Supermarktes in der französischen Industriestadt Colombes, in unmittelbarer Umgebung zu Paris, ein Herr Soulemane Yalcin, den Pachtvertrag erfüllen müssen. Denn nach den Pachtauflagen müsste er sein Geschäft den republikanischen Prinzipien entsprechend für alle (einkaufenden) Bürger führen, was so viel heißt, dass selbst für einen christlichen Franzosen sein Beaujolais dort erhältlich sein sollte.

Selbst die Bürgermeisterin von Colombe, Madame Nicole Goua, stattete dem Supermarkt einen Besuch ab und forderte Herrn Yalcin auf, sowohl alkoholische Getränke als auch Produkte, die nicht halal sind, zu verkaufen. Besonders ältere Bewohner des Viertels hätten sich darüber beschwert, nicht alles, was in einem öffentlichen Geschäft üblicherweise angeboten werden sollte, zu bekommen. Und weite Umwege seien ihnen, aufgrund des Alters oder einer Immobilität kaum zuzumuten.

Stadt will Durchmischung

Doch auch eine gesellschaftliche Komponente sollte nicht vergessen werden, wie der Sprecher der Stadt, Jérôme Besnard, argumentiert: „Wir wollen eine Durchmischung: Wir wollen keine Viertel, in denen nur Moslems leben und wir wollen keine Viertel, in denen gar keine Moslems leben.“ Auch kämen die Behörden zu einer gleichen Entscheidung, wenn es sich bei diesem Geschäft um einen koscheren Supermarkt gehandelt hätte.

Gerichtsverhandlung im Oktober

Dass sich Mohammedaner sowohl mit europäischen Gesetzen als auch mit Menschen schwer tun, die nicht ihres Glaubens sind, ist klar. So ist es verständlich, dass sich der Pächter Soulemane Yalcin gegen den für ihn untragbaren Zustand, Alkohol & Schwein verkaufen zu müssen, wehrt und mit einem Rechtsanwalt gegen die behördliche Entscheidung vorgeht.

Da es sich im derzeitigen Frankreich noch um ein staatliches Gericht und kein Scharia-Gericht handelt, ist das Ergebnis der Verhandlung, die im Oktober stattfinden wird, wenigstens noch offen.

Pacta sunt servanda!

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