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Kinderehen sind fester Bestandteil der islamischen Kulturtradition.

9. August 2016 / 12:00 Uhr

Zwangsehen mit minderjährigen Mädchen nehmen in Europa eklatant zu

Ein schauerliches Un-Kultur-Phänomen archaischer Traditionen ist derzeit in vielen westlichen Ländern zu beobachten. So auch in der Schweiz, wo immer mehr Zwangsehen aufgedeckt werden. Und in hohem Maße handelt es sich dabei um Mädchen, die noch nichteinmal 16 Jahre alt sind.

Zwangsverheiratete Kinder stammen aus moslemischen Ländern

Die meisten zivilisierten Staaten, so auch natürlich die Schweiz, stellen Zwangsehen von Kindern nach den Bestimmungen der UN-Menschenrechts-Charta unter Strafe. Dennoch erfolgten in diesem Jahr bereits 119 Meldungen von Zwangsehen mit Minderjährigen bei der „Fachstelle Zwangsheirat“. 26 von diesen Ehen wurden mit Mädchen (Kindern) unter 16 Jahren abgeschlossen. Die Mehrheit dieser zwangsverheirateten Kinder stammt aus Staaten mit überwiegend moslemischer Bevölkerung wie dem Irak, Syrien, Eritrea, Afghanistan und Somalia.

Perverse Fälle

Ein besonders schauerlicher Fall ist in einem Spital aufgedeckt worden. Dort wurde bei einer Untersuchung einer Minderjährigen auf Vergewaltigung getippt. Doch in einem Gespräch mit dem Kind ist dann festgestellt worden, dass sie, weil zwangsverheiratet, wohl vom Ehemann legal (!) penetriert wurde (und dabei wahrscheinlich verletzt worden ist).

Ebenso pervers mutet der Fall einer 10-jährigen Somalierin in einer Schweizer Schule an, wo die zuständige Sozialarbeiterin herausfindet, dass die Volkschülerin bereits verheiratet ist.

Erschreckende Zunahme

In hohem Maße erschreckend zeigt sich die schweizer Statistik für Zwangsheiraten mit unter 16-jährigen Mädchen. Während es 2016 schon 26 Meldungen gibt, waren es in den zehn Jahren davor nur 5 Meldungen.

Freilich muss man leider von einer ungleich höheren Dunkelziffer an Zwangsehen ausgehen, da den betroffenen Mädchen meist die Möglichkeit (Zwang durch Ehemann & Familie) oder die Bildung (im höchsten Fall Koran) fehlt, sich an öffentliche Stellen zu wenden. So ist es meist Zufall, wenn eine Zwangsehe publik wird.

Neue Gesetzeslage gefordert

Deswegen fordert die Fachstelle nun dringend eine Änderung in der Handhabe der geltenden Gesetze in punkto Zwangsehen. Zwar ist in der Schweiz eine Heirat mit Minderjährigen oder eine Heirat unter Zwang illegal. Aber wenn eine solche Ehe im Ausland (Somalia, Syrien usw.) geschlossen wurde, kann der Staat (Schweiz) nicht rechtlich gegen diese Ehen vorgehen.

Die Präsidentin der „Fachstelle Zwangsheirat“, Anu Sivaganesan, verlangt, dass in der Schweiz, nach niederländischem Vorbild, alle Zwangsehen automatisch für ungültig erklärt werden, egal wo und wann diese sogenannten Ehen geschlossen worden sind.

Zwangsehen in ganz Europa

Doch nicht nur die Schweiz, auch andere Gegenden Europas sind von dieser frauenverachtenden Tradition immer mehr betroffen. Wie eine Meldung aus dem deutschen Bundeland Thüringen berichtet, sind auch dort bereits 35 Fälle von solchen Kinderehen bekannt, die in islamischen Ländern geschlossen wurden.

Und auch in Deutschland kämpft die Menschenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ (Menschenrechte für die Frau e. V.) dafür, im Ausland geschlossene Minderjährigen-Ehen nicht anzuerkennen. Wenigstens signalisierte der Deutsche Bundesjustizminister Heiko Maas, dass diesbezügliche Gesetzesänderungen möglich seien.

Zwangsehen auch in Österreich rechtlich

Hoffentlich reagiert auch Justizminister Wolfgang Brandstetter beizeiten. Denn auch für Österreich gilt per Gesetz: „Eine im Ausland geschlossene Ehe ist nur dann gültig, wenn sie nach der in diesem Land ortsüblichen Form geschlossen wurde.“

Was im Klartext heißt: Auch Österreich akzeptiert rechtlich Zwangsehen mit Minderjährigen. (Und dass es keine Kinderehe in unserem Land gäbe, ist wohl rotgrünes Wunschdenken.)

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