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In Deutschland wird über eine neues Selbstverständnis der Kinderehe diskutiert.

16. August 2016 / 11:30 Uhr

Kinderehen in Deutschland bald erlaubt?

Mit der seit 2015 anhaltenden Zuwanderungswelle sind nicht nur unkontrollierte Radikalislamisten ins Land gekommen, sondern auch soziale Problemfälle. Anhand eines jungen Paares aus Syrien im Alter von 15 und 21 Jahren, möchte die deutsche Justiz nun ein Exempel statuieren – allerdings in eine fragwürdige Richtung. Kinderehen könnten damit in Zukunft auch in Mitteleuropa legitimiert werden. In Bayern seien laut einer Frauenrechtsorganisation allein bis April mehr als 550 Kinderehen aufgefallen.

Integrationskurs verweigert

Mit 14 Jahren musste das junge Mädchen ihren 21-jährigen Cousin in Syrien heiraten. Eine dort vollkommen normale Vorgehensweise. Das junge Ehepaar flüchtete ein Jahr später gemeinsam über Griechenland und dann über die Balkanroute nach Deutschland. Berührend schilderten die beiden ihr Schicksal gegenüber dem Familiengericht beim Amtsgericht Aschaffenburg und dann dem Oberlandesgericht Bamberg.

Beide kamen zu unterschiedlichen Einschätzungen. Was die einen als schützenswerte Familie zwischen Cousin und Cousine ansahen, fiel für die anderen unter eine illegale Kinderehe. In der Zwischenzeit traten die beiden betroffenen Personen allerdings in einen Streik und weigerten sich, an Integrationskursen teilzunehmen bis sie einander wiedersehen können. Zeitweise wurde dies nur unter der Begleitung eines Dritten erlaubt, da befürchtet wurde, das Mädchen könnte ansonsten frühzeitig durch ungeschützten Geschlechtsverkehr schwanger werden.

Mädchen kam in Obhut des Jugendamts

Während das Mädchen nach seiner Ankunft in Deutschland zunächst unter die Obhut des Jugendamtes gestellt und von ihrem „Mann“ getrennt wurde, läuft nun das Verfahren weiter. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird sich wohl demnächst damit befassen und mit der Entscheidung die Zukunft von vielen weiteren Kindern, die durch eine Zwangsehe nach Deutschland kamen, gestalten. Die Justizminister sprachen sich in einer Konferenz bereits gegen eine Ausnahmeregelung aus. Bis zur endgültigen Entscheidung darf das Paar allerdings weiterhin seine miteinander Zeit verbringen – und sich sogar eine Wohnstätte teilen.

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