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Weil die Staatsanwaltschaft fünf Jahre keine Anklage gegen den mehrfachen Straftäter erhob, verjährte eine gewichtige Tat.

18. August 2016 / 17:00 Uhr

Staatsanwaltschaft klagte illegalen Einwanderer fünf Jahre nicht an: Fall nun verjährt

Unzählige Staftaten finden sich in den Akten eines jungen Ausländers in Berlin wieder. Eigentlich müsste dieser schon längst abgeschoben werden, er hält sich allerdings immer wieder illegal in Deutschland auf und schafft es, erneut kriminell zu werden.

Ein bearbeitender Polizist packte nun über den Gipfel der Frechheiten aus und veröffentlichte eine Liste der Straftaten und ebenso den Brief der Staatsanwaltschaft, in dem das Verfahren gegen den illegalen Einwanderer eingestellt wurde:

Lange Liste an Straftaten

Diebstahl aus Kfz : 25 x
Raub: 22 x
Wohnungseinbruch: 6 x
Diebstahl: 11 x
Taschendiebstahl: 11 x
Betrug: 7 x
Körperverletzung : 3 x
Gefährliche Körperverletzung : 5 x
Urkundenfälschung: 7 x
Fahren ohne Fahrerlaubnis: 3 x
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: 4 x
Fahrraddiebstahl: 1 x
Betäubungsmittelvergehen: 5 x
Unerlaubter Aufenthalt: 5 x
Verstoß Waffengesetz: 1 x
Autodiebstahl: 1 x
Kellereinbruch: 1 x
Kfz-Unterschlagung: 1 x
Geschäftseinbruch: 1 x
Schwerer Diebstahl von Kleinkraftrad: 1 x

Auf sein Konto gehen mehrere Raubüberfälle, Autodiebstähle, Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz, Körperverletzung, Dokumentenfälschung und vieles mehr. Besonders aufgefallen ist der Mann in Berlin allerdings durch Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamnten, indem er bei seiner Festnahme mehrere Polizisten boxte und sich aus dem Staub machen wollte.

Einstellung des Verfahrens nach Verjährung

Eine Anklage darüber füllte den bereits vorhandenen Aktenordner nur noch mehr. Tatsächlich schaffte es die Staatsanwaltschaft jedoch ganze fünf Jahre lang, keine Anklage gegen den Ausländer zu erheben, weswegen die Straftat nun verjährt ist und nicht mehr geahndet werden kann. In einem veröffentlichten Brief teilt die zuständige Juristin dem Angeklagten mit, dass gemäß Paragraph 170, Abs. 2, StPO das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.

Polizei sperrt ein, Justiz lässt Täter wieder laufen

Nicht nur der verärgerte Polizeikommissar aus Berlin machte seinem Ärger mit der Veröffentlichung dieses unglaublichen Falles Luft, sondern zugleich auch etliche seiner Kollegen, die nur noch resignierend den Kopf über solche Fälle schütteln, denn sie sind längst keine Einzelfälle oder grobe Versehen. Die Aufklärung von Verbrechen erfordert von den Beamten oft viel Engagement – und dann gehen die Täter erst recht frei, und das Spiel beginnt von neuem.

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