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In Bad Godesberg wurde Niklas P. zu Tode getreten. Ein Gutachten hilft nun dem mutmaßlichen Täter Walid S.

23. August 2016 / 13:36 Uhr

17-Jähriger in Bonn von Migranten totgetreten – “Vorschädigung” des Opfers laut Gutachten für Tod ursächlich

Erst 17 Jahre alt war der deutsche Niklas P. als er Anfang Mai von einem 20-jährigen Migranten zu Tode geprügelt wurde. Er war mit Freunden am Heimweg von einem Konzert in Bad Godesberg, früher eine der feineren Gegenden von Bonn – heute tummelt sich dort der Auswuchs der unkontrollierten Zuwanderung.

Der mutmaßliche Täter Walid S. und seine Komplizen schlugen zuvor Niklas‘ Freundin ins Gesicht und traten dem Jungen dann gegen den Kopf. Als dieser bewusstlos liegen blieb, kehrten sie noch einmal um und schlugen ein weiteres Mal zu. Niklas P. verstarb eine Woche später im Krankenhaus.

Kein Gewaltproblem?

Während die Bezirksbürgermeisterin keinerlei Migrationsprobleme in ihrem Viertel sehen will und vielmehr den Unterschied zwischen Arm und Reich für die Gangbildung verantwortlich macht, zeichnet der drastische Anstieg der Kriminalität vor Ort ein anderes Bild. Niklas P. wurde von einer Gruppe aggressiver Ausländer zu Tode getreten. Der mutmaßliche Täter wurde in der folgenden Nacht bereits einmal festgenommen, aber wenig später wieder freigelassen. Ein Trauermeer umgab den Tatort, Hassbotschaften an die Tottreter fanden sich neben den Kerzen.

Täter erwartet milde Strafe – Staatsanwalt sieht keinen Tötungsvorsatz

Diese könnte nun aber milder bestraft werden als erwartet. Der 20-jährige bereits polizeibekannte Hauptverdächtige, welcher sich nun in Untersuchungshaft befindet, könnte seinem Verteidiger zu Folge nun nämlich nur gelinge Konsequenzen seiner Tat davontragen. Obwohl Blutspuren auf der Jacke des Angeklagten gefunden wurden, bestritt dieser die Tat, verstrickte sich aber in Widersprüche. Nun soll ihm aber ein rechtsmedizinisches Gutachten über das Opfer helfen. Demnach sei Niklas an einer zu schnell geplatzten Ader verstorben. Diese sei "krankheitsbedingt vorgeschädigt" gewesen. Die massiven Tritte gegen seinen Kopf wären laut Untersuchung alleine nicht tödlich gewesen – das Platzen der Ader haben sie freilich hervorgerufen.

Die Staatsanwaltschaft nimmt nur nicht mehr Totschlag als Anklagepunkt, sondern nur Körperverletzung mit Todesfolge. Aus der U-Haft freilassen will sie den 20-jährigen trotzdem nicht. Es bestünde nämlich Wiederholungsgefahr. Fasst er jedoch eines der bekannt milden Urteile für "Körperverletzung mit Todefolge" aus, könnte er nach dem Prozess ein freier Mann sein.

Freunde schockiert über Rückzieher

Schockiert reagieren Freunde und Verwandte des Opfers auf das Gutachten und den damit einhergehenden Rückzieher der Staatsanwaltschaft. "Dann sind wir ja beruhigt, wenn es nur ein halber Mord war", meint eine Nutzerin auf der Facebook-Gedenkseite für Niklas zynisch.

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