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Die Caritas stimmt – trotz eklatanter Vorfälle – einer Ausgangssperre für minderjährige Asylwerber nicht zu.

7. September 2016 / 10:00 Uhr

Caritas blockiert: Keine Ausgangssperre für mutmaßliche Sexualtäter

Nachdem es am Welser Volksfest vergangenes Wochenende zu massiven Übergriffen auf junge Frauen kam, wurde im FPÖ-regierten Wels kurzerhand durch Sicherheitsreferent und Vizebürgermeister Gerhard Kroiß ein Ausgangsverbot ab 20 Uhr verhängt. Ausschließlich Bewohner eines Asylheimes seien die mutmaßlichen Sexualtäter gewesen. Einen Großteil der tatverdächtigen jungen Männer konnte die Polizei noch am Wochenende ausfindig machen, die meisten wurden allerdings auf freiem Fuß angezeigt. Nun weigerte sich allerdings die Caritas die Ausgangssperre auch durchzusetzen, alles bleibt beim Alten.

Verdächtige stammen alle aus Asylwerberheim

Aus einem nahegelegenen Asylwerberheim in Wels kommen die Grapscher und Belästiger. Von dort aus machten sich die großteils "unbegleiteten minderjährigen Asylwerber" gezielt auf den Weg, um Frauen am Welser Volksfest an die Wäsche zu gehen. Etliche Belästigungen gab es bereits am ersten Messe-Wochenende. Damit dem Einhalt geboten werden kann, sprach der Betreiber der Heime in der Bahnhofstraße und der Hans-Sachs-Straße eine temporäre Ausgangssperre bis zum nächsten Sonntag aus. Die Caritas als Betreuer weigerte sich jedoch, dieses Verbot umzusetzen und will die Männer wieder auf das Gelände lassen.

„Wir stimmen einer solchen Ausgangssperre nicht zu“, sagt Daniela Anzengruber von der Caritas Linz gegenüber dem Wochenblick. „Einsperren können und wollen wir sie nicht, wir sind ja keine Justizanstalt.“

Übergriffe auch in Linz

Auch in Linz kam es am Wochenende zu zwei sexuellen Übergriffen durch Ausländer, dort möchte man allerdings auch auf Drängen von FP-Sicherheitsstadtrat Detlef Wimmer nichts unternehmen. Die SPÖ wähnt sich und ihre Bürger dort anscheinend trotz alarmierender Meldungen in Sicherheit.

 

+++++ Nachtrag +++++

Am 7. September um 14:20 Uhr erreichte Unzensuriert.at eine Stellungnahme der Caritas Oberösterreich. Dass es kein Ausgangsverbot für die Asylwerber geben kann, wird wie folgt argumentiert:

es gibt keine rechtliche Grundlage die erlaubt, Menschen (Flüchtlinge, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen….) in einer Einrichtung einzusperren. – Mit Ausnahme von Strafanstalten. Es geht daher nicht um ein WOLLEN von Seiten der MitarbeiterInnen – so wie Sie es darstellen – sondern um die Tatsache, dass sich die Caritas damit strafbar machen würde und klar gegen das Gesetz verstoßen würde.

Die Caritas folgt in der Betreuung den Rahmenbedingungen, die von der Kinder- und Jugendwohlfahrt festgelegt sind und dem Jugendschutzgesetz entsprechen.

Strafrechtliche Konsequenzen für Fehlverhalten, der Umgang mit Sexualität und Alkohol sind immer wichtige Themen in der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen. Dieser Auftrag wurde von unseren BetreuerInnen selbstverständlich schon vor den Vorfällen ernst genommen und erfüllt.

In der Stellungnahme unerwähnt bleibt, dass es insofern sehrwohl zeitliche Vorschriften für Jugendliche gibt. Das oberösterreichische Jugendschutzgesetz untersagt Jugendlichen den Zugang zu gewissen Orten, die namentlich als Plätze, Straßen, Parks, Freigelände oder Gastgewerbebetriebe etc. angeführt werden, ab einer gewissen Uhrzeit. Ohne Begleitung einer Aufsichtsperson sind Aufenthalte bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 5.00 bis 22.00 Uhr und  vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 5.00 bis 24.00 Uhr gestattet. Bei genauer Auslegung heißt das, dass Jugendliche sehrwohl spätestens ab 24 Uhr zu Hause sein müssen – und theoretisch sich in einem internen Hof des Geländes unbegrenzt lang aufhalten könnten.

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann außerdem, wie das Jugendschutzgesetz besagt – mit Verordnung den Aufenthalt von Jugendlichen in bestimmten Betrieben, bei bestimmten Veranstaltungen oder auf bestimmten Liegenschaften zeitlich begrenzen oder gänzlich verbieten, wenn dort eine Gefährdung der körperlichen, geistigen, sittlichen, seelischen oder sozialen Entwicklung der Jugendlichen zu befürchten ist. Und eine  Gefährdung hat es unbestritten beim Welser Volksfest gegeben, bei der Flüchtlinge in Verdacht stehen, eine Tat begangen zu haben.

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