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Islamgelehrter erklärt Vollverschleierung als nicht Scharia-konform und religiös nicht begründbar.

10. September 2016 / 11:21 Uhr

Burka-Debatte: Islamgelehrter rät Moslems zu “an jeweilige Gesellschaft angepasster Kleidung”

Nun gibt es wohl neuen Zündstoff von Seiten der Islam-Gelehrten im schwelenden innereuropäischen Konflikt um die Vollverschleierung der Muslima. Nachdem erst gestern der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) für ein Burkaverbot im Freistaat Bayern eintrat und damit wohl der Schwesterpartei samt Kanzlerin Angela Merkel gewaltige Probleme zu bereiten scheint, sorgt dieses Thema nun auch unter Islam-Gelehrten für Erklärungsbedarf, wie focus.de berichtet.

Islamkonforme Kleidung laut Gelehrten keine religiöse Pflicht

Die Verschleierungsdebatte, die bisher vor allem in Deutschland und Österreich für Unmut sorgte, haben andere europäische Länder wie Frankreich via einem Burkaverbot längst umgesetzt. Doch die Debatte bekommt nun scheinbar eine neue Dimension. Gegner des Burkaverbotes befürchten dadurch eine Diskriminierung der Muslima. Während die Befürworter in eben dieser Vollverschleierung eine Diskriminierung und Entmenschlichung der Frauen erkennen.

Eine der höchsten Islam-Instanzen, der Generalsekretär des Fatwa-Rates der Azhar Universität Kairo, Scheikh Khaled Omran, meldete sich nun zu Wort. Er erklärte gegenüber der ARD, das Tragen islamkonformer Kleidung sei keineswegs als religiöse Pflicht zu sehen. Ein Kleidungsstück dürfe nicht körperbetont, einhüllend oder eng anliegend sein. Dies seien die drei Kriterien. Dabei dürfe die Kleidung allerdings weder die Hände noch das Gesicht bedecken, so Scheikh Omran.

Vollverschleierung nicht weiter als Tradition

Die Frauen des Propheten seien zwar verpflichtet gewesen, einen Gesichtsschleier zu tragen, dies wären aber die Ausnahmen, die keinerlei Rechtfertigung zur Nachahmung bieten würden, erklärte Scheikh Oman weiter. Ganz klar auch in den Koran Suren 33/52 sowie 33/58 nachzulesen, die sich mit dem Umgang mit und den Bekleidungsvorschriften für die Frauen des Propheten befassen (Anm. der Red.). Folglich kommt der Islamgelehrte also zu dem Schluss, die Vollverschleierung sei nichts anderes als Tradition und nicht religiös begründbar.

Muslime müssen sich an jeweiliger Gesellschaft orientieren

Frauen hätten die freie Wahl, Vollverschleierung zu tragen, wer sich jedoch dafür entscheide, dürfe dies nicht als einen religiösen Akt betrachten, erklärte Scheikh Omran weiter. Der Gesichtsschleier werde unterschiedlich bewertet, eindeutig erlaubt seien Gesichtstücher nach islamischem Recht etwa bei Sandstürmen. Ansonsten sollten sich Muslime an der jeweiligen Gesellschaft orientieren, in der sie lebten.

Wenn aber die Vollverschleierung einer Gesellschaft Nachteile bringe, etwa als Verkleidung diene, um terroristische Verbrechen zu verüben, spreche sich der Gelehrte dezidiert dafür aus, diese zu verbieten, führte Scheikh Omran weiter aus. Klare Worte eines Islamgelehrten mit „Hausverstand“, die unsere im Toleranzspagat begabten Politiker zum Denken und vor allem raschen Handeln bewegen sollten.

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