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Weil China nur zwei Kinder pro Familie erlaubt, stellte ein Paar einen Asylantrag in Deutschland – und wurde angenommen.

16. September 2016 / 11:00 Uhr

Chinesen, die mehr als erlaubte zwei Kinder haben, bekommen in Deutschland Asyl

Weil in China einer Familie nur zwei Kinder erlaubt sind, beantragten die Eltern eines 2015 geborenen Kindes aus der Volksrepublik in Deutschland Asyl. Ihm und seinen Eltern hätte dort Diskriminierung und Repression gedroht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab dem Antrag auch prompt statt und eröffnete damit für unzählige potentielle Einwanderer völlig neue Möglichkeiten, ein legales Bleiberecht in Europa zu erlangen.

Familie mit vier Kindern zog vor Verwaltungsgericht

Seit Anfang dieses Jahres dürfen chinesische Paare erstmals nach langer Zeit der Einkindkpolitik auch zwei Kinder haben. Weil eine Familie dort allerdings gleich mit vier Kindern gesellschaftliche Nachteile befürchtete, zogen sie in der Bundesrepublik vor Gericht.

Wegen "drohender Repressalien und Diskriminierung" Asyl

Dieses entschied sich für einen Asylstatus der sechsköpfigen Familie in Deutschland, wie die Zeit berichtet. Wie ein VGH-Sprecher sagte, könnte dieses Urteil nun eine bundesweite Signalwirkung haben. Ein weiterer Grund für Asyl in Europa, insbesondere in Deutschland, wurde damit geschaffen.

Bewusster Gesetzesverstoß wird von Deutschland mit Asyl belohnt

Bei näherer Betrachtung erscheint dieses Gerichtsurteil weder logisch noch nachvollziehbar: Schließlich gibt es mittlerweile auch in China bereits effektive Verhütungsmittel. Die Geburtenregelungen zur Verhinderung einer Bevölkerungsexplosion gibt es auch nicht seit gestern, sie wurden nun sogar massiv gelockert und lassen zwei Kinder zu.

Die Betroffenen wissen also, was geschieht, wenn sie mehr als zwei Kinder bekommen. Wer dies dennoch tut, lässt sich wissentlich und vorsätzlich auf eine Konfrontation mit dem Regime bzw. einen Gesetzesverstoß ein – das ist in etwa so, wie wenn ein Österreicher sich zehn Schafe in einer Gemeindewohung hält und dann wegen der sich aus der Delogierung ergebenden "Repressalien und Diskriminierungen" um Asyl in China ansucht. Dort wird er allerdings keines bekommen.

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