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Mit diesem Fahrzeug ging der angeblich Geisteskranke in Graz auf Menschenjagd.

16. September 2016 / 15:30 Uhr

Medien- und Publikumsinteresse an Prozess gegen Grazer Amokfahrer enorm

Am Dienstag, dem 20.September, beginnt am Grazer Straflandesgericht der Prozess gegen den Amokfahrer Alen R., der den Tod von drei Menschen auf dem Gewissen hat. Rund 100 Medienvertreter werden erwartet, 130 Zeugen wurden vorgeladen. Für Prozessbesucher wurde ein zusätzlicher Saal vorbereitet, in den die Verhandlung übertragen werden wird.

Amokfahrer „geistig verwirrt“ ?

Am 20 Juni 2015 raste der eingebürgerte Bosnier Alen R. mit seinem SUV in der Grazer Innenstadt in die Menschenmenge. Dabei tötete er drei Personen und verletzte 36 Weitere zum Teil schwer. Bei einem „Zwischenstopp“ attackierte er ein junges Paar mit einem Messer. Reflexartig war man bemüht, die Tat als Tat eines geistig verwirrten Menschen darzustellen.

Obwohl sowohl die Amokfahrt als auch die Messerattacke nach dem Muster gleichartiger islamistischer Terrorattacken abgelaufen sind, wollen die ermittelnden Behörden bei R. keine Hinweise auf einen religiösen Hintergrund gefunden haben. Dass der Amokfahrer vor seiner Tat alle Eintragungen auf Facebook und Twitter gelöscht hat, scheint für die Ermittler weder verdächtig noch von Belang zu sein.

Gutachten und Gegengutachten

Eine erste Prüfung des Geisteszustandes ergab, dass es sich bei R. um eine zurechnungsfähige Person handelt. Zwei darauffolgende psychiatrische Gutachten attestierten ihm dann aber eine Geisteskrankheit und er sei daher nicht zurechnungsfähig gewesen. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft bei Gericht die unbefristete Unterbringung R.s in einer psychiatrischen Anstalt.

Zuletzt mussten Gutachter sogar entscheiden, ob der Bosnier verhandlungsfähig sei. Ein Arzt der Anstalt in Göllersdorf (NÖ), wo Alen R. bisher untergebracht war, zeigte sich besorgt, ob der Angeklagte es verkraften würde, mit seinen Taten konfrontiert zu werden.

Geschworene müssen entscheiden

Am Ende werden die Geschworenen zu beurteilen haben, ob sie jenen Gutachtern Glauben schenken, die dem Amokfahrer eine angebliche Geisteskrankheit attestieren oder ob sie zum Schluss kommen, dass der Bosnier sehr wohl wusste, was er tat. In diesem Fall müsste R. eine langjährige Haftstrafe verbüßen.

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