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Das Bonner Landgericht muss über einen Syrer verhandeln, der seine Kinder aus dem Fenster schmiss und schwer verletzte.

19. September 2016 / 18:15 Uhr

Gerichtsverfahren um Syrer, der seine drei Kinder aus Fenster des Flüchtlingsheims warf

Zu einer unfassbaren Tat eines Syrers kam es am 1. Februar dieses Jahres in Lohmar bei Bonn. Opfer waren seine eigenen Kinder. Nun muss sich der Mann am Dienstag dieser Woche vor dem Bonner Landgericht für seine Tat verantworten, wie auch die Welt berichtet. Der Mann wurde wegen versuchten Mordes in drei Fällen angeklagt.

Kinder nacheinander aus dem ersten Stock geworfen

Der 36-jährige Syrer hatte seine drei Kinder nacheinander aus dem ersten Stock einer in einem ehemaligen Chinarestaurant befindlichen Flüchtlingsunterkunft geworfen. Der Mann war bei seiner Festnahme geständig und begründete die Tat mit der für ihn inakzeptabel gewordenen Verhaltensänderung seiner Ehefrau.

Tathintergrund – „Emanzipation“ der Ehefrau

Die Frau, scheinbar integrationswillig, wollte anscheinend aus dem tradierten Rollenbild ihrer Kultur ausbrechen und nach westlichem Standard leben. Man könnte sagen, dass sie sich, dem europäischen Rollenverständnis der Frau zufolge, emanzipieren wollte. Demnach konnte sie das aus der Heimat gewohnte Rollenbild nicht mehr akzeptieren und sich von ihrem Mann nicht mehr alles gefallen lassen, wie aus den Angaben der Staatsanwaltschaft Bonn hervorgeht.

Anklage wegen versuchten Mordes in drei Fällen

Die drei Kinder des offensichtlich integrationsunwilligen, gewalttätigen Vaters erlitten schwerste Verletzungen. Der fünfjährige Sohn und die siebenjährige Tochter erlitten Schädelfrakturen und Knochenbrüche, die einjährige Tochter kam nur deshalb glimpflich davon, weil sie bei dem Sturz auf ihren Bruder fiel. Sie erlitt Prellungen und einen Bluterguss an der Leber.

Wiederholte Tätlichkeiten gegen die Ehefrau als Vorboten

Am Tag der Tat, dem 1. Februar 2016, war es zum wiederholten Mal zu Streitigkeiten zwischen dem Syrer und seiner Ehefrau gekommen. Im Zuge derer schlug der Mann seine Frau mit einem Kochtopf auf den Kopf. Zuvor wurde er bereits Anfang Jänner wegen Tätlichkeiten gegen seine Gattin angezeigt.

Damals wurde ein zehntägiges Betretungsverbot der gemeinsamen Wohnung verhängt. Schlussendlich konnte er aber mit Einverständnis der Frau wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehren.

Syrer kam via Frankreich und ließ Familie nachziehen

Der Angeklagte war 2014 über die Türkei und Bulgarien nach Frankreich gekommen und schließlich 2015 nach Deutschland gelangt. Seine Familie holte er nach. Auch dieses unrühmliche Beispiel rückt angesichts der immensen kulturellen Diskrepanzen zwischen „Orient und Okzident“ die umstrittene Frage des Familiennachzuges möglicherweise in ein ganz anderes Licht. Die Verhandlung am Bonner Landgericht ist bis 12. Oktober anberaumt.

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