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Einen kriminellen Algerier verschlug es nach Österreich, um hier Frauen “zu beglücken”. Nun steht er vor Gericht.

21. September 2016 / 09:22 Uhr

Algerischer Vergewaltiger vor Gericht: “Kam nach Österreich, um Frauen zu f***en”

Im April diesen Jahres schockte die versuchte Vergewaltigung einer jungen Frau durch einen Algerier die oberösterreichische Hauptstadt Linz. Nun stand der kriminelle Asylant vor Gericht. Was er dort zu Protokoll gab, und worüber die Wochenzeitung Wochenblick exklusiv berichtete, lässt einen objektiven Beobachter fassungslos zurück. Sogar das größte konservative Online-Nachrichtenportal der USA, Breitbart News, berichtete über den Prozess aus Linz.

Täter bereits aus Frankreich ausgewiesen

Der Algerier ist in Österreich, aber auch in Frankreich, wo er ausgewiesen wurde, kein unbeschriebens Blatt. Bereits im Jahr 2015 scheiterte er mit einer versuchten Vergewaltigung hierzulande. Auch Körperverletzung wurde dem Kriminellen bereits angelastet. Die Justiz konnte ihn aber nicht abschieben, da ein entsprechendes Abschiebe-Abkommen mit Algerien – trotz aller Ankündigungen von ÖVP-Außenminister Sebastian Kurz –  noch immer nicht ausverhandelt wurde.

Vor Gericht wurde der Asylant gefragt, warum er nach Österreich gekommen sei. Seine Antwort: „Ich bin nach Österreich gekommen, um hier die Frauen zu f***en.“ Die versuchte Vergewaltigung in Linz bestritt der mutmaßliche Täter jedoch vehement. Sogar auf "Allah" schwor er seine Unschuld.

Opfer schwer verletzt und traumatisiert

Zu Beginn des Prozesses wollte der Asylwerber nicht einmal seinen Namen nennen, weshalb sich der gesamte Prozess äußert langwierig und nervenaufreibend gestaltete. Bei der Videopräsentation der Zeugenaussage musste das Opfer, sichtlich mitgenommen, den Gerichtssaal verlassen.

Die Frau ist seit der Tat schwer traumatisiert, trug schwere Verletzungen durch Schläge davon, musste bereits neun Mal verschiedenste medizinische Behandlungen über sich ergehen lassen und ist zudem in psychotherapeutischer Behandlung. Bei einer Gegenüberstellung erkannte sie den Täter sofort, auch die DNA überführte den Algerier.

Täter wieder einmal "psychisch krank?

Die Verhandlung wurde wegen der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens des Angeklagten sowie eines gesundheitlichen Gutachtens des Opfers vertagt. Sollte der Psychater bei dem Algerier eine "psychische Erkrankung" feststellen, wäre die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher möglich.

Im Falle einer Anklage drohen dem Täter aber ohnehin nur zehn Jahre Haft, bei zusätzlichen, schweren Folgeschäden des Opfers bis zu 20 Jahre.

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