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Taschengeld wird von Asylwerbern für Alkohol verwendet, weil sie im Heim sowieso alles andere kostenlos bekommen.

23. September 2016 / 13:45 Uhr

Bautzen: Alkoholverbot und Ausgangssperre für minderjährige Asylwerber wieder aufgehoben

Als Reaktion auf die gewaltsamen Ausschreitungen in der vergangenen Woche in Bautzen (Sachsen), wo illuminierte minderjährige Asylwerber sowohl Polizisten als auch deutsche Jugendliche attackierten, hatte der Landkreis Bautzen eine Ausgangssperre und ein Alkoholverbot über die ausländischen Jugendlichen verhängt. Die minderjährigen Asylwerber durften sich nur bis 19 Uhr außerhalb ihres Quartieres aufhalten und keinen Alkohol einkaufen.

Asylwerbern ist Alkohol-Kauf wieder gestattet

Diese Verordnung hat keine Gültigkeit mehr, wie ein Sprecher des Landkreises am Dienstag mitteilte. Die minderjährigen Asylwerber müssten ab Mittwoch erst wieder um 22.00 Uhr in ihrer Unterkunft sein. Ebenfalls ist es den jungen Asylwerbern gestattet, ab einem Alter von 16 Jahren von ihrem Taschengeld sogenannte leichte alkoholische Getränke (Wein, Bier) zu kaufen. Im Flüchtlingsheim allerdings gelte ein Alkoholverbot.

Keine Sanktionsmöglichkeiten – Taschengeldentzug nicht möglich

Das Landesratsamt gibt allerdings zu, dass es im Grunde genommen kaum Sanktionsmöglichkeiten gibt, falls sich die minderjährigen Asylwerber nicht an diese Regeln halten. Möglich wäre es nur, das für Asylwerber verpflichtend vorgesehene Taschengeld nicht, wie üblich, monatlich auszuzahlen, sondern eventuell wöchentlich oder sogar täglich.

Durch diese kleineren Beträge will die Behörde offenbar verhindern, dass die minderjährigen Asylwerber sich größere Mengen Alkohol auf einmal einkaufen und sich damit auf öffentlichen Plätzen in Bautzen erheblich berauschen.

Ebenfalls gibt der Landkreis bekannt, dass vier an den Ausschreitungen beteiligte Jugendliche aus Bautzen ausquartiert und in andere Heime im Landkreis untergebracht wurden. Der heilige Florian lässt grüßen!

Aufhebung des Alkoholverbots scheinbar aus politischen Gründen

Allerdings stellt sich doch die Frage, ob man nicht durch die Aufhebung der verständlichen Sanktionen die Schuldfrage an den Ausschreitungen aus politischen Gründen in ein anderes Licht setzen möchte. Anscheinend darf es nicht sein, dass „traumatisierte“ Jugendliche moslemischer Religion betrunken randalieren. So ist es politisch besser, die Schuld den bösen (in diesem Fall) Ost-Deutschen in die Schuhe zu schieben, weil das genau dem Bild vom "braunen Osten" entspricht, welches die Medien gerne verwenden.

"Integration" über's Saufen?

Dass freilich Mohammedanern, die ja, wo immer es geht, auf ihre Religion pochen, grundsätzlich der Alkoholkonsum untersagt ist, wird von den Medien (wie auch im Fall Bautzen) ebenfalls völlig verschwiegen. Oder ist das Saufen jener Teil der verordneten "Integration", der unsererseits als erster akzeptiert werden soll?

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