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Auch der Europäische Gerichtshof für Menschrechte in Straßburg hätte keine Bedenken gegen eine “Deutschpflicht” in Schulen

23. September 2016 / 19:30 Uhr

FPÖ bestätigt! Verfassungsexperten halten verpflichtende Schulsprache Deutsch auch außerhalb des Unterrichts für völlig gesetzeskonform

Wenn Kinder zuhause kein Wort Deutsch sprechen, weil die Eltern entweder des Deutschen nicht mächtig sind oder kein Interesse zeigen, mit ihrem Nachwuchs in der Landessprache des Gastlandes zu kommunizieren, und wenn die ausländischen Jugendlichen in ihrer Freizeit nur unter ihresgleichen bleiben und wiederum kein einziges deutsches Wort verwenden, bleibt nur mehr die (Pflicht)-Schule, wo die österreichische Amtssprache – nämlich Deutsch – wenigstens ansatzweise erlernt werden kann.  

FPÖ fordert Schulsprache Deutsch

Aus diesem Grund möchte die oberösterreichische FPÖ, auf die Unterstützung ihres Koalitionspartners ÖVP hoffend, dass in den Pflichtschulen nicht nur während der Unterrichtsstunden, sondern auch in den Pausen und bei Schulveranstaltungen ausschließlich die Deutsche Sprache verwendet wird. Im Februar ist zu diesem Ansinnen eine Resolution an den Bund verabschiedet worden.

Verfassungsdienst sieht Einwände

Postwenden kam vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts eine abschlägige Rechtseinschätzung. In dieser wird dargelegt, dass eine „Deutschpflicht“ ein Eingriff in das Privatleben der Schüler darstellen würde. Auch wird in dieser Rechtseinschätzung auf den Lehrplan der österreichischen Volksschulen verwiesen, wo festgehalten wird, dass „jede Abwertung der Herkunftssprache der Kinder zu vermeiden“ wäre.

Gutachten von Top-Juristen widerspricht dem Verfassungsdienst  

Dieser Rechtseinschätzung widersprechen die Verfassungsrechtsexperten, em. O.Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler und der österreichische Schuljurist beim Landesschulrat für Salzburg, Univ.-Doz. Hofrat Dr. Markus Juranek.

In ihrem 40-seitigen Gutachten zur „Deutschplicht in Schulen“ kommen sie zu der juristischen Erkenntnis, dass keine grund- und verfassungsrechtlichen Hindernisse einer „verpflichtenden Schulsprache Deutsch“ entgegenstehen.

Die Verfassungsrechtsexperten begründen ihre juristische Einschätzung damit, dass Kommunikation in der Schule nicht als „Privatverkehr“ eingestuft werden kann, weil sich die Schüler ja verpflichtend (durch die staatliche neunjährige Schulpflicht, die ausnahmslos für alle Kinder gilt, die gerade in Österreich sind) in der Schule aufhalten müssen.

Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs bestätigt Gutachten  

Dr. Pernthaler und Dr. Juranek verweisen dabei auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wo im „belgischen Sprachenfall“ im Urteil vom 23. Juli 1968 so entschieden wurde:

Dass ein Gesetz für den Schulunterricht die Sprache der Mehrheit der Bevölkerung in der entsprechenden Region vorschreibt, stellt keine unzulässige Diskriminierung dar. Es besteht auch kein Anspruch gegen den Staat, bestimmte Bildungseinrichtungen zu schaffen. Er muss aber den Zugang zu vorhandenen Einrichtungen gewährleisten. Der Unterricht muss zumindest in einer Landessprache abgehalten werden. Abschlüsse müssen staatlich anerkannt werden.

Schulsprache Deutsch mit Gleichheitsgrundsatz vereinbar

Deswegen sei eben eine Anordnung zur Schulsprache Deutsch mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Ebenso sehen die beiden Verfassungsrechtsexperten hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit kein Problem. Denn selbst bei einem etwaigen Eingriff in mögliche Rechte von Schülern nichtdeutscher Muttersprache wäre dieser Eingriff geringer, als der Vorteil für die Schüler, der sich aus der verpflichtenden „Schulsprache Deutsch“ ergibt. Deswegen ist der Gesetzgeber sogar geradezu verpflichtet, im Sinne des Kindeswohls die Anordnung „Schulsprache Deutsch“ zu erlassen.

Verordnung muss schleunigst erlassen werden

Der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) hat auch eine Idee, wie eine Nichtbefolgung der „Schulsprache Deutsch“ geahndet werden könnte: „Schüler, die sich nicht an die Vorgabe halten, sollten verpflichtend an einem Deutsch-Förderunterricht teilnehmen.“

Jedenfalls kann man nun hoffen, dass nach dem Gutachten der Verfassungsrechtsexperten diese von der FPÖ geforderte und nun als gesetzmäßig bestätigte Deutschpflicht für Schüler nicht nur in Oberösterreich, sondern bald in ganz Österreich umgesetzt wird.

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