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Alen R. war laut Geschworenen zurechnungsfähig und ist daher schuldig, auch wenn es Gerichtspsychiater Haller nicht passt.

30. September 2016 / 09:07 Uhr

Urteil gegen Alen R.: Gerichtspsychiater Haller stellt österreichisches Rechtssystem in Frage

Die Geschworenen haben einstimmig entschieden: Der Amok-Fahrer von Graz, Alen R., ist schuldig und war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Das Urteil lautet dreifacher Mord und 108-facher Mordversuch. Alen R. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, und es wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Erklärung. Da aber die Verteidigung eine Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.  

Nach "Bauchgefühl" entschieden

Obwohl zwei gutachtende Psychiater dem Amok-Fahrer eine Schizophrenie attestierten und nur ein Psychiater (allerdings auch eine zugezogene Psychologin) diese Ansicht nicht teilte, haben die Geschworenen, wie es einer der Staatsanwälte empfohlen hatte, nach ihrem "Bauchgefühl" entschieden. Ebenso hatte der Staatsanwalt noch zu den Geschworenen vor der Beratung gesagt: „Sie können nicht falsch entscheiden, sie haben immer einen Professor hinter sich.“

Die Verteidigerin des Täters, Liane Hirschbrich, hatte hingegen die Geschworenen aufgefordert, ihren Mandanten für unzurechnungsfähig zu erklären.

Geschworene ließen sich nicht von Alen R. täuschen

Die Geschworenen konnten sich wahrscheinlich in den acht Prozesstagen jenes Bild machen, welches sie zu dieser Entscheidung bewog. Sie beobachteten ja, wie der Amok-Fahrer während der gesamten Gerichtsverhandlung mehr oder weniger teilnahmslos in seinem (äußerst unpassenden) weißen Anzug saß und sich immer wieder selbst als Opfer stilisierte. Ebenso dürften die Geschworenen nicht geglaubt haben, dass es Alen R. leid tue, er sich aber an nichts erinnern könne, wie er immer wieder stereotyp behauptet hatte.

Laiengerichtsbarkeit wird in Frage gestellt

Doch gerade dass in Österreich Geschworene, also Laienrichter, in einem solchen Falle entscheiden dürfen, wird bereits am Tag der Urteilsverkündung in der ZIB 2 kritisiert. Dort kam der Psychiater Reinhard Haller zu Wort, der ebenfalls den Amok-Fahrer im Auftrag der Verteidigung(!) untersucht hatte. Dieser Mann, von Moderatorin Lou Lorenz-Dittlbacher als absolute Koryphäe in Gerichtsgutachten hingestellt, betonte, dass die Laienrichter gar nicht die Qualifikation gehabt hätten, über den nunmehr verurteilten Mörder zu urteilen.

Haller diskreditiert Psychiater Walzl und Psychologin Raiger

Zu dieser apodiktischen Ansicht kommt er, weil sich die Geschworenen täuschen hätten lassen. Und zwar von dem Psychiater Manfred Walzl, der Alen R. für schuldfähig erklärt hatte, aber für Herrn Haller nicht für ein derartiges Gutachten die Befähigung haben soll. Und ebenso von der Psychologin Anita Raiger, die den Täter als hochgefährlichen Menschen einstufte, der alles genau gewusst habe, was er tat. Allerdings ist für Haller die Psychologin ungeeignet, einen (seiner Meinung nach) Schizophrenie-Kranken zu begutachten.

Da nun eben für Haller die beiden anderen Gutachter (Peter Hofmann: „paranoide Schizophrenie“ und Jürgen Müller: „akuter Wahn“ und bei einem „geschlossenen Wahngebäude ist die Zurechnungsfähigkeit aufgehoben“) völlig Recht haben und auch für Haller Alen R. geisteskrank ist, sieht der bekannte Gerichtspsychiater das Problem, dass psychiatrische Laien („acht Leute von der Straße“) entschieden haben.

Unzurechnungsfähigkeit muss für ORF unbedingt bleiben

Dass der Psychiater Haller in der ZIB2 in seinen Ausführungen mehr als deutlich das österreichische Rechtssystem in Frage gestellt hat, ist zwar ein Skandal. Aber der ORF muss wohl alle Kräfte (in diesem Fall eben einen Gerichtspsychiater Haller) aufbieten, um den Nimbus von der Unzurechnungsfähigkeit des Amok-Fahrers weiter aufrechtzuerhalten, damit nicht schon wieder Stimmen laut werden, die doch einen Zusammenhang des Täters mit der moslemischen Religion erkennen. Sogar die Islam-Kennerin Laila Mirzo sprach kürzlich in einem Interview, dass die Medien dieses moslemisch-motivierte Attentat von Graz als Einzeltat eines psychisch Kranken kleinreden würden.

Dass dazu die acht Geschworenen als minderqualifiziert hingestellt werden, nur weil sie nicht dem Schauspieltalent Alen R.s aufgesessen sind (wie eventuell Herr Haller selbst, aber das wird er mit Sicherheit nicht zugeben), passt nur zu gut ins Bild unseres völlig unabhängigen Staatsfunks.

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