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Bei den Sozialdemokraten, die sich ständig über “Hassposter” aufregen, häufen sich die Verbalinjurien gegenüber politisch Andersdenkenden.

6. Oktober 2016 / 16:22 Uhr

Innsbrucker SPÖ-Gemeinderätin muss HC Strache wegen Beschimpfung entschädigen

„Ich behaupte mal jetzt, dass Strache ein verkokster, rassistischer Minderwertigkeitskomplexler mit zu viel Macht ist.“ Diesen Satz hatte die Innsbrucker SPÖ-Gemeinderätin Angela Eberl auf Facebook über den Bundesparteiobmann der Freiheitlichen, Heinz-Christian Strache, losgelassen. Das Oberlandesgericht Innsbruck verurteilte sie für diese Schimpftirade neben einer Geldstrafe nun zu einer Entschädigung Straches von 500 Euro. Des Weiteren ordnete das Gericht an, dass Eberl den betreffenden Artikel löschen und das Urteil veröffentlichen muss. Zudem muss die SPÖ-Politikerin die Prozesskosten tragen.

Zuvor nur symbolische Entschädigung

In erster Instanz hatte Eberl am Innsbrucker Landesgericht noch einen „verständnisvollen“ Richter gefunden, der ihr zusätzlich zu einer Geldstrafe nur eine symbolische Entschädigung Straches von 50 Euro abverlangen wollte. Die Löschung des Artikels sowie eine Urteilsveröffentlichung erachtete das Gericht für nicht notwendig. Das Posting sei ohnehin nur kurz online gewesen.  Daher sei eine Urteilsveröffentlichung, wie vom Kläger verlangt, „überschießend“. Gegen dieses allzu milde Urteil hatte der Anwalt der freiheitlichen Partei berufen.

SPÖ-Landesparteiobmann Mayr hat „Verständnis“

Schon zuvor hatte der freiheitliche Landesparteiobmann Markus Abwerzger den Rücktritt Eberls als Gemeinderätin verlangt, was bei den Tiroler Roten jedoch kein Thema zu sein scheint. Ganz im Gegenteil. Gegenüber der Tiroler Tageszeitung äußerte sich der Tiroler Parteichef Ingo Mayr dahingehend, dass er sich von der Wortwahl Eberls zwar distanziere, aber "Verständnis" für seine Parteigenossin habe. Ein interessanter Standpunkt für einen vorgeblichen Sozialdemokraten.

Mayr für Nazi-Sager verurteilt

In der Tiroler SPÖ scheint es ohnehin zum guten, bzw. schlechten Ton zu gehören in sozialen Netzwerken unflätig über freiheitliche Politiker herzuziehen (und sich aber gleichzeitig über "Hassposter" aufzuregen). Via Facebook hatte Mayr im April den freiheitlichen Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer in die Nähe des NS-Verbrecherregimes gerückt.

Auf die Aufforderung eines Facebook-Users, er möge bei der Stichwahl am 22. Mai Norbert Hofer wählen, antwortete der SP-Landesparteiobmann damals postwendend, dass er Nazis nicht unterstütze. Dafür wurde Mayr zivilrechtlich schuldig gesprochen. Doch auch diesem SPÖ-Politiker schien das Innsbrucker Landesgericht wohlwollend gegenüber zu stehen. Strafrechtlich sah man dort nämlich keinen Anlass für eine Verurteilung. Ein Berufungsverfahren ist im Laufen.

 

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