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Das deutsche Bundeskriminalamt hat keine Ahnung, wie viele illegale Ausländer im Land sind (Bild: BKA-Zentrale Wiesbaden).

BKA

9. Oktober 2016 / 09:00 Uhr

Illegale Ausländer entziehen sich Abschiebung – 280.000 allein in Deutschland untergetaucht

Der Hessische Rundfunk (hr) lässt mit einer interessanten Meldung aufhorchen. Per 1. September 2016 waren mehr als 280.000 Ausländer im Fahndungssystem der Polizei zur Festnahme ausgeschrieben, weil sie zum Beispiel abgeschoben werden sollen. Im Vergleich zum Vorjahr, wo etwa 120.000 Personen zur Fahndung wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ausgeschrieben waren, ist das eine Steigerung von rund 140 Prozent.

BKA gibt keine genaue Auskunft

Nach Ausländern wird dann gefahndet, wenn sie das Land zu verlassen haben, aber von den Behörden nicht aufgefunden werden können. Laut hr-Info wies allerdings eine Sprecherin des Bundeskriminalamts (BKA) darauf hin, dass einige der zur Fahndung ausgeschriebenen Personen bereits abgeschoben worden sein sollen.

Bei derartigen Fällen seien die abgeschobenen Ausländer bereits im System INPOL (einer vernetzten Datenbank des BKA) registriert, um sie bei illegaler Wiedereinreise sofort erkennungsmäßig zu erfassen. Um wie viele Personen es sich dabei handeln soll, teilte das BKA allerdings nicht mit.

Innenministerium: "Ausländerrechtliche Maßnahme"

Auch betonte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, dass nicht alle 280.000 Ausländer zum Zwecke der Abschiebung ausgeschrieben wären. Die Registrierung im Fahndungssystem stehe im Zusammenhang mit einer „ausländerrechtlichen Maßnahme“. Diese Maßnahme kann eine Abschiebung sein, aber ebenfalls eine Einreisesperre.

So wurde weiter erklärt, dass nicht alle der 280.000 gesuchten Personen überhaupt in Deutschland wären. Und zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass eine große Anzahl ausreisepflichtiger Ausländer eine sogenannte "Duldung" hätte.

Nach Definition des deutschen Aufenthaltsrechts ist eine Duldung eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Diese Aussetzung der Abschiebung kann aus diversen Gründen (Krankheit etc.) erfolgen. Eine Duldung bescheinigt dem Ausländer nur, ausländerbehördlich registriert zu sein und dass von einer Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht für den genannten Zeitraum abgesehen wird.

Anzahl der Illegalen in Deutschland unbekannt

Allerdings sind im INPOL-System des BKA die geduldeten Ausländer nicht erfasst, was bei mehreren Experten bei Ausländerbehörden (laut hr-Info) die Vermutung aufkommen lässt, dass viele der Gesuchten "Flüchtlinge" sind, die sich der Abschiebung entziehen wollten.

Auch konnten BKA und Bundesinnenministerium dem Hessischen Rundfunk zufolge nicht sagen, wie viele Personen sich derzeit tatsächlich illegal in Deutschland aufhalten.

Auch in Österreich leben zigtausende U-Boote

In Österreich ist die Lage nicht anders – niemand weiß, wie viele illegale Einwanderer schon vor der "Invasion" im Vorjahr im Lande aufhältig waren und naturgemäß nicht von legaler Arbeit leben. Die Schätzungen der Wiener Fremdenpolizei gingen bereits damals von einer fünfstelligen Zahl allein in der Bundeshauptstadt aus.

Mittlerweile dürfte diese Zahl bundesweit sechsstellig sein – wie sich sowohl am Straßenbild, als auch in den (echten) Kriminalstatistiken deutlich ablesen lässt. Niemand weiß auch nur ansatzweise, wie viele der 2015 unkontrolliert "durchgewunkenen" Migranten in Österreich gestrandet oder planmäßig verblieben sind.

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