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Kinderehen gehören auch in Deutschland (und mit Sicherheit ebenso in Österreich) zur mohammedanischen Kulturtradition.

21. Oktober 2016 / 15:45 Uhr

Deutsches Institut für Menschenrechte wehrt sich gegen geplantes Verbot der Kinderehe

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (Sitz in Berlin) nimmt für sich in Anspruch, zur Förderung des Menschenrechtsschutzes beizutragen. Allerdings lässt eine fragwürdige Stellungnahme zum Thema Kinderehen nun aufhorchen. Denn diese, sich als unabhängig bezeichnende Menschenrechtsorganisation hat sich gegen ein Pauschalverbot von Kinderehen in Deutschland ausgesprochen.

Deutsche Bundesregierung plant Verbot der Kinderehe

Grund für diese Wortmeldung ist der Plan der Deutschen Bundesregierung, alle Ehen, die zwischen oder mit minderjährigen Personen geschlossen worden sind, zu verbieten. Das heißt, wenn beide Eheleute oder ein Ehepartner (nahezu 100 Prozent Mädchen) unter 18 Jahren sind bzw. ist, verliert die Ehe ihre Gültigkeit. Das betrifft sowohl standesamtlich als auch religiös geschlossene Ehen.

Dringender Handlungsbedarf

Die Deutsche Bundesregierung ist deswegen zu einem dringenden Handlungsbedarf gezwungen, weil durch die islamische Masseneinwanderung die Zahl der Ehen mit Minderjährigen in Deutschland exorbitant angestiegen ist. Die Behörden wissen von mindestens 1.500 Kindern und Jugendlichen, die verheiratet sind, wobei man zusätzlich annehmen kann, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt.

Fadenscheinige Begründungen

Als Begründung für ihre unverständliche Ablehnung eines pauschalen Verbots von Kinderehen dient das Argument, dass bei einer Nichtigkeitserklärung solcher Ehen alle Rechte verloren gingen, „die sich aus einer Ehe für die Eheleute und für die in der Ehe gezeugten Kinder ergeben“.

Außerdem, so die Menschrechtsorganisation, werde ein Verbot in Deutschland nicht verhindern, dass weiterhin im Ausland Minderjährige verheiratet würden. So wird nur vorgeschlagen, dass man eben die Ursachen für Kinderehen in diesen Ländern bekämpfen müsste.

Weiters wird dann noch ein Beispiel vom Deutschen Institut für Menschenrechte angeführt, weswegen es manchmal zu Kinderehen kommen soll. Denn angeblich würden Minderjährige vor einer geplanten Einwanderung nach Europa heiraten, um vor sexuellem Missbrauch während der „Flucht“ geschützt zu sein.

Kinderehen sind Zwangsehen

Freilich lässt die Argumentation der Menschenrechtsorganisation völlig außer Acht, dass diese sogenannten Kinderehen keineswegs auf Freiwilligkeit (der Ehepartner) beruhen, sondern in wahrscheinlich allen Fällen als Zwangsheirat zu bezeichnen sind. Denn Kinder- bzw. Zwangsehen werden hauptsächlich zwischen volljährigen (mitunter auch sehr viel älteren) Männern und minderjährigen Mädchen geschlossen, was mit der Ungleichwertigkeit der Frau im Islam zu tun hat.

Ehevormund für mohammedanische Frauen

Der Frau werden nach mohammedanischer Tradition die Menschenrechte, wie wir sie kennen (UN-Menschenrechtscharta), verweigert, und deswegen ist ihr (laut Koran) keine freie Willensentscheidung zur Ehe gegeben (bei der Ehe ist nach mohammedanischer Rechtslehre ein Ehevormund – wali – für die Frau notwendig).

Somit muss man ernsthaft die Sinnhaftigkeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte per se hinterfragen, wenn es islamische Gesetzmäßigkeiten über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellt.

Siehe: Artikel 16 (2):

Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

Bei minderjährigen Mädchen ist das im Besonderen nicht gegeben! Daher: augenblickliches Verbot von Kinderehen nicht nur in Deutschland sondern ebenso in Österreich!

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