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Die Todesstrafe (hier: Manet: Die Erschießung Kaiser Maximilians von Mexiko) wird womöglich bald in der Türkei angewendet. Auch die EU hat sie über die Hintertür wieder eingeführt.

31. Oktober 2016 / 13:36 Uhr

Erdogan lässt keinen Zweifel offen, dass die Todesstrafe eingeführt wird – Selbst in der EU ist die Anwendung möglich

Mehr als 35.000 Personen wurden seit dem niedergeschlagenen Putschversuch gegen Erdogan in Untersuchungshaft genommen und warten nun in den verschiedenen Gefängnissen auf Anklage und Strafe.

Am 29. Oktober, dem Türkischen Nationalfeiertag, zeigte sich Recep Tayyip Erdogan während einer Rede sehr sicher, dass das Parlament die 2003 abgeschaffte Todesstrafe wieder einführen wird. Auch ließ der türkische Präsident keine Zweifel aufkommen, wie er auf einen derartigen Gesetzesbeschluss reagieren würde.

Erdogan wird Todesstrafe ratifizieren

In seiner, vom Fernsehen übertragenen Ansprache vor tausenden, jubelnden Anhängern in der Hauptstadt Ankara erklärte der türkische Präsident das Procedere. Die Regierung werde den Parlamentsabgeordneten einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen, über den diese dann abzustimmen hätten. Aber er sei völlig überzeugt davon, sagte er im Anschluss, dass die Abgeordneten für die Wiedereinführung der Todesstrafe stimmen werden und er diesem Abstimmungsergebnis sein Placet geben wird: „Und ich werde sie ratifizieren!“

Seit dem Putsch Todesstrafe gefordert

Seit dem Putschversuch vom Juli 2016 brachte  Erdogan die Todesstrafe für die Beteiligten des Umsturzversuches immer wieder ins Spiel, zumal seine Anhänger auch diesmal am Nationalfeiertag diese in Sprechchören gefordert haben. Und auf die Frage, so die staatliche türkische Nachrichtenagentur Anadolu, wann diese Gesetzesinitiative ins Parlament eingebracht werden soll, wird Erdogan folgendermaßen zitiert: „Bald, bald, macht euch keine Sorgen. Bald, so Allah will.“

Erdogan gibt sich demokratisch

Die Abschaffung der Todesstrafe 2003 (vom türkischen Parlament 2004 ratifiziert) war Bedingung für die 2005 begonnenen Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union.

Doch was der Westen von seiner Initiative halte, sei dem türkischen Präsidenten egal. Als „lupenreinem“ Demokrat wäre Erdogan nur wichtig, „was das Volk sagt“.

Auch in der EU Todesstrafe möglich

Zwar warnte die EU bereits mehrmals, dass eine Wiedereinführung der Todesstrafe auf ein Ende der Beitrittsverhandlungen herauslaufen würde. Doch diese Drohungen aus Brüssel an Ankara sollte man mit Vorsicht genießen. Denn im Vertrag von Lissabon (Grundrechte-Charta der Europäischen Union) ist in den Erläuterungen zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten:

Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden

Ende der Beitrittsverhandlungen nur leere Drohungen

Was nichts anderes bedeutet: Auch die EU hat sich ein Hintertürchen offengelassen, die Todesstrafe im Bedarfsfall anzuwenden. Daher kann man davon ausgehen, dass bei Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei die EU möglicherweise mit lauten Worten reagiert, aber sonst alles beim Alten bleibt. Dass die Beitrittsverhandlungen abgebrochen werden, davon ist mit Sicherheit nicht auszugehen.

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