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FPÖ-Landtagsabgeordneter und Tierschützer Udo Landbauer spricht sich für ein Schächt-Verbot in Österreich aus.

2. November 2016 / 09:00 Uhr

FPÖ NÖ fordert Verbot Schächtens und bezeichnet die Methode als “grausame Todesfolter”

Beim Schächten, also der rituellen Schlachtung ohne Betäubung, wird den lebenden Tieren Luft- und Speiseröhre mit einem Messer durchgeschnitten. Dann dauert es einige qualvolle Minuten (die Angaben gehen sogar bis zu vierzehn!), bis die Tiere dann endgültig sterben.

Tötung bei vollem Bewusstsein des Tieres

Hier ein Ausschnitt aus einem Artikel über das Schächten:

Zu den unerträglichen Schnittschmerzen bekommt das Tier somit noch Todesangst durch Atemnot. Infolge dieses atemnot-, angst- und schmerzbedingt verstärkten Atmungsvorganges wird das Blut und der aus der durchtrennten Speiseröhre austretende Vormageninhalt in die Lungen aspiriert, was zusätzlich zu schweren Erstickungsanfällen führt. Und das alles – im Gegensatz zu den Behauptungen der Schächt-Beftürworter – bei vollem Bewusstsein des Tieres! Denn die Blutversorgung des Gehirnes ist noch gegeben. Filmaufnahmen belegen die volle Reaktionsfähigkeit und bewusste Orientierung des ausblutenden Tieres, das nach dem Entfesseln mit der entsetzlichen Halswunde aufsteht und orientiert dem Ausgang des Raumes zutaumelt.

Grausame Todesfolter

Der Tierschutzsprecher der FPÖ-Niederösterreich, Landtagsabgeordneter Udo Landbauer, kann dazu nur eines sagen: „Die Schächtung von Tieren ist eine grausame Todesfolter!“ Deswegen haben sich er und die niederösterreichischen Freiheitlichen am Montag für ein Schächtungsverbot ausgesprochen. Niederösterreichweit wird mit der Kampagne „Schächten Nein danke!“ um Unterschriften für dieses Anliegen gesammelt.

Relativ unwirksame Betäubung nach dem Schächt-Schnitt

Denn in Österreich ist das Schächten noch immer unter besonderen Umständen erlaubt. Dieses darf mit behördlicher Bewilligung in dafür zugelassenen Schlachtanalgen in Anwesenheit eines Tierarztes durchgeführt werden. Dieser betäubt die Tiere unmittelbar nach dem Schächt-Schnitt, wobei von Tierschützern die Wirksamkeit dieser nachträglichen Betäubung sehr in Frage gestellt wird.

Ausrede Religionsfreiheit ist unerträglich

Denn, wie der Landtagsabgeordnete Udo Landbauer erklärt, „nicht selten gibt es Fälle, wo Tiere durch unsachgemäße Anwendung des Kehlschnitts einen minutenlangen Todeskampf mit großen Schmerzen und Todesangst erleiden müssen, ehe sie elendiglich zugrunde gehen“. Deswegen meint er auch entschieden: „Diese barbarische Art der Tötung hat in unserer Gesellschaft nichts verloren. Zuwanderer müssen sich unserem Werte- und Kultursystem anpassen, die Ausrede der Religionsfreiheit in diesem Zusammenhang ist unerträglich.“

Unzählige illegale Schächtungen

Außerdem verweist Landbauer auch darauf, dass neben den legalen Schächtungen immer wieder illegal geschächtet wird. Einen besonders grausamen Vorfall gab es etwa im September in der Oststeiermark, wo 72 Schafe für den religiösen Wahn eines türkischen Mohammedaners büßen mussten. Denn manche Moslems wollen nicht einmal das Fleisch von nach der Schächtung betäubten Tieren verzehren.

Österreich muss endlich reagieren

Aus der Sicht des Tierschutzes ist das Schächten, egal ob legal der illegal, strikt abzulehnen. So haben bereits die Schweiz, Luxemburg, Schweden, Norwegen und Holland reagiert und die barbarische Tötungspraxis verboten. 

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