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Gewalt gegen Frauen wird von muslimischen Männern oft mit dem Hinweis auf die Scharia praktiziert.

7. November 2016 / 20:23 Uhr

Ehefrau nach Scharia-Regeln vergewaltigt: “Wusste nicht, dass das hier strafbar ist”

Die Ausrede des Jahres ist derzeit in einem Aufsehen erregenden Prozess in Berlin zu hören. Ein Flüchtling aus Syrien, der seine Ehefrau nach den Regeln der Scharia brutal vergewaltigt und seinen dreijährigen Sohn misshandelt haben soll, legte zwar ein Teilgeständnis ab, doch er stritt die Vergewaltigung ab. Wie die Berliner Morgenpost ausführt, ließ der 34-jährige Migrant seine Anwältin jedoch vortragen, er habe nicht gewusst, dass es in Deutschland verboten sei, seine Ehefrau zum Sex zu zwingen.

Kopf der Ehefrau mehrfach gegen Mauer geschlagen

Seine "Frau zum Sex gezwungen" klingt in Anbetracht der Anklageschrift fast noch harmlos. Denn Abdul A., der im vergangenen Jahr mit seiner Frau und seinen drei kleinen Kindern als Flüchtling über die Balkanroute nach Deutschland kam und schließlich in einem zur Flüchtlingseinrichtung umfunktionierten ehemaligen Hotel in Berlin-Schöneberg landete, soll am 28. April im Görlitzer Park besonders grauslich agiert haben. Die Berliner Morgenpost berichtet:

Zeugen zufolge soll A. seine 25-jährige Ehefrau zunächst in ein Gebüsch gezerrt und dort verprügelt haben, anschließend soll er ihren Kopf mehrfach gegen eine Mauer geschlagen haben. Die Frau musste danach in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Polizeibeamte hatten erhebliche Mühe, den Angeklagten zu überwältigen, immer wieder soll A. um sich geschlagen und getreten haben. Auch eine Polizistin zog sich dabei Verletzungen zu.

Dreijährigen Sohn am Boden geschmissen und getreten

Seit diesem Vorfall sitzt der syrische Schutzsuchende in Untersuchungshaft. Und fühlt sich noch dazu im Recht, wie seine Anwältin ausführte, indem sie dem Gericht weismachen will, dass ihr Klient ja nicht wusste, dass Ehefrauen verprügeln, um Sex zu erzwingen, hierzulande verboten sei.

Um Ausreden ist Abdul A. nicht verlegen. Auch als die Vorwürfe zur Sprache kamen, er habe seinen dreijährigen Sohn in der Warteschlange an der Essensausgabe auf den Boden geschmissen und getreten, verteidigte er sich mit Argumenten, die genau so gut von hiesigen, unbelehrbaren Gutmenschen gezimmert hätten werden können:

Ich habe ihn hochgeworfen, ja. Dann fiel er mir aus den Händen und krachte auf den gefliesten Boden. Es tut mir so leid. Ich hatte viel im Kopf, die Sorge um meine in Syrien zurückgebliebenen Verwandten und die Unzufriedenheit mit den schwierigen und beengten Verhältnissen in der Flüchtlingsunterkunft.

Man kann gespannt sein, ob das Gericht den Ausführungen des Abdul A. folgt und deshalb vielleicht ein milderes Urteil fällt. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Richter Rücksicht auf Scharia-Gesetze nehmen und beim Strafausmaß überraschen. Der Prozess wird am 8. November fortgesetzt.

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