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Innenministerium am Wiener Minoritenplatz: Mit der anstehenden Bundespräsidenten-Stichwahl scheinbar völlig überfordert.

10. November 2016 / 13:07 Uhr

Datenleck bei Wahlkartenbestellung ermöglicht Einblick in die Privatsphäre der Bürger

Als wäre die letzte Blamage um die Briefwahl, wo Journalisten diese Woche festgestellt haben, dass man mit einer falschen Reisepassnummer Wahlkarten ordern kann, nicht genug, zeigt sich bereits der nächste Zwischenfall.

Persönlichkeitsrechte verletzt

Denn die Salzburger Nachrichten sind bei der Online-Bestellung von Wahlkarten auf ein Datenleck gestoßen, welches in erheblichem Maße die Persönlichkeitsrechte des österreichischen Staatbürgers verletzt. Sie fanden heraus, dass, wenn man auf www.wahlkartenantrag.at einen Namen, den Geburtsort, den Wohnort und eine beliebige Reisepassnummer eingibt, die vollständige Wohnadresse ausgespuckt wird.

Auf diese Weise konnten die Salzburger Nachrichten herausfinden, dass etwa der am 21. Dezember 1959 in Mödling geborene und in der Hinterbrühl wohnende Ex-ÖVP-Vizekanzler Michael Spindelegger bereits eine Wahlkarte angefordert hat, aber die Grün-Politikerin Madeleine Petrovic z. B. noch nicht.

Bei Wählerevidenz Adressen einsehbar

Natürlich könnte man auch am Meldeamt Wohnadressen herausfinden, allerdings besteht innerhalb des Meldegesetzes die Möglichkeit, die Auskunft über die eigene Wohnadresse sperren zu lassen. Interessanterweise funktioniert das in der Wählerevidenz (Liste, in der alle Wahlberechtigten eingetragen sind) nicht. Dort ist man punkto Wohnsitzes ein offenes Buch.

Schuld sind immer die anderen

Das Innenministerium weist jede Schuld von sich und erklärt, dass der Fehler bei einem privaten Unternehmen liegen soll, welches mit der Erstellung der Bestellseite für Wahlkarten von Gemeinden in acht Bundesländern beauftragt worden war.

Dass diese Suchfunktion, wo jedermann herausfinden kann, wo jeder beliebige Bürger wohnt, eindeutig datenschutzrechtlichen Bestimmungen widerspricht, liegt auf der Hand. Allerdings betonte ein Sprecher des Innenministeriums vorsorglich, dass diese Fehlfunktion der Online-Bestellung keineswegs etwas mit dem Wahlrecht oder einer Wahlrechtsverletzung zu tun habe: „Als wir den Fehler bemerkt haben, haben wir sofort die Firma darauf aufmerksam gemacht und empfohlen, die Suchfunktion zu entfernen. Das dürfte auch umgehend passiert sein.“

Keine Konsequenzen für Verantwortliche

Was freilich ebenfalls weiter passiert, ist, dass das derzeitige von Wolfgang Sobotka geleitete Innenministerium nicht in der Lage sein dürfe, für eine korrekte Briefwahl im Angesicht der Bundespräsidenten-Stichwahl zu sorgen. Konsequenzen für verantwortliche Beamte oder gar Politiker wird es mit Garantie ebenfalls keine geben.

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