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Kinderehen unter moslemischen Asylwerbern in Österreich werden von der Caritas als “Einzelfälle” bagatellisiert.

15. November 2016 / 10:00 Uhr

Immer mehr Kinderehen in Österreich, doch Caritas beschwichtigt

Generell gilt in Österreich, dass nur dann Ehen anerkannt werden, wenn diese auch den österreichischen Gesetzen entsprechen. Eine im Ausland geschlossene Ehe und deren Anerkennung oblägen der Entscheidung der jeweiligen Behörde. So weit so gut, ist man geneigt zu denken. Nun sind jedoch in der Steiermark zwei Fälle von Kinderehen bekannt geworden, wie auch orf.at berichtet.

Zwei Fälle in Steiermark, Dunkelziffer wahrscheinlich weit höher

Durch puren Zufall stieß man in der steirischen Caritas-Beratungsstelle DIVA unter der Leitung von Christina Kraker-Kölbl auf zwei Fälle von Kinderehen unter syrischen Asylwerbern. Die Beratungsstelle DIVA, eine laut Definition „frauenspezifische Beratungsstelle für Migrantinnen“ mit speziellem Angebot für Betroffene von „Gewalt im Namen der Ehre“, bietet auch andere Hilfestellungen von Seiten der Caritas. Unter anderem Hilfe bei frauenspezifischen Integrationsproblemen, familiären Problemen im Zusammenhang mit Partnerwahl oder Ausstieg aus Zwangsehen. Dieses Service wird in neun Sprachen samt juristischer und psychologischer Beratung angeboten.

13-jährige Kinderbraut und bereits Mutter

In den beiden Fällen von Kindereheschließungen handelt es sich einmal um eine junge Syrerin, 13-jährig, mit einem 25-jährigen Landsmann verheiratet und mittlerweile Mutter eines Säuglings. Sie hatte sich an die Beratungsstelle gewandt. Die junge Mutter besitzt bereits Asylstatus, und die Frage erhebt sich zwangsläufig, ob keiner der bis zur Erlangung dieses Status nötigen Instanzen aufgefallen war, dass das Mädchen noch minderjährig ist. Nachdem seitens der Caritas das Jugendamt eingeschaltet wurde, lebt die junge Frau nun mit ihrem Säugling in einer Betreuungseinrichtung.

Ein zweiter Fall betraf eine mittlerweile 17-jährige Mutter, die sich allerdings entschied, bei ihrem Mann zu bleiben, und nun ebenfalls in Betreuung des Jugendamtes steht.

Europaweiter „Aufruhr“ um Kinderehen

Europaweit sorgt das Thema der Kindereheschließungen für Aufruhr in allen Richtungen. Während Linke und Grüne sich da eher als „Befürworter“ oder Dulder der „islamspezifischen Gepflogenheiten“ sehen, fordern Konservative und rechte politische Parteien ein striktes Verbot gemäß geltender europäischer Rechtslage. Auch unzensuriert.at berichtete bereits mehrmals über dieses Thema unter anderem aus Deutschland. Die Definition von Kinderehe der Parlamentarischen Versammlung des Europarates lautet wie folgt: „Eheschließungen, bei denen mindestens einer der Eheschließenden das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“.

Caritas: Bedauerliche "Einzelfälle" – Statistik fehlt aber

In Österreich setzt man jetzt aber noch „eins drauf“. Die Caritas nämlich, die sich speziell mit ihrem Verein DIVA solcher Fälle annehmen sollte, kneift. Man versucht von dortiger Seite, zu beschwichtigen und meint, ganz nach offizieller Tonart, es handle sich dabei scheinbar nur um Einzelfälle. Offizielle Statistiken über die Zahl von minderjährigen Verheirateten gäbe es laut Justiz- und Innenministerium allerdings nicht.

Deutschland: Entscheidung über Kinderehe-Verbot bis Jahresende

Im deutschen Bundestag soll bis Jahresende 2016 eine Entscheidung betreffend des bundesweiten Verbotes von Kinderehen gefällt werden. In Österreich ist dies keine große Diskussion wert, da es sich anscheinend nur um Einzelfälle handelt.

Rechtslage wird bei Kinderehen ignoriert

Um dann noch ein wenig holprig abzulenken, erklärt man jetzt von Seiten der Caritas, man wolle sich verstärkt "neuen Fragen" widmen. Das Problem der „Zweitfrau“, also einer Frau, deren Mann mehrere Frauen geehelicht hat und die sich scheiden lassen wolle, stehe nun im Fokus des Vereines DIVA. In diesen Fällen sei es schwer, rechtlich überhaupt Auskunft zu erhalten, wie man vorgehen solle, so die Leiterin von DIVA. Man müsse sich bei uns nun verstärkt diesen neuen Fragen stellen, meinte Kraker-Kölbl abschließend.

Also da möchte man als „gelernter“ Staatsbürger eigentlich meinen, das sei „glasklar“. Der Gesetzgeber untersagt doch sowohl Kinderehen als auch Polygamie. Man sollte daher annehmen, das Gesetz sei wohl für Alle gleichermaßen anzuwenden.

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