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Politische Korrektheit verhindert, Herkunft des Täters festzustellen (hier: Weltkarte der Hautfarben)

20. November 2016 / 21:34 Uhr

Deutsche Strafprozessordnung verhindert, dass Herkunft eines Mörders herausgefunden wird. Politische Korrektheit per Gesetz

Wie die Wochenzeitschrift JUNGE FREIHEIT in einem interessanten Artikel berichtet, gehen die Auswüchse politischer Korrektheit sogar so weit, dass sie die Polizeiarbeit behindern.

Zwei grauenhafte Fälle in Baden Württemberg decken das auf. Zum einen der Mord an einer jungen Medizinstudentin Mitte Oktober in Freiburg und zum anderen der Mord an einer Joggerin im November in einem kleinen Wald zwischen Endingen und Bahlingen. Beide Frauen sind zudem vor ihrer gewaltsamen Tötung brutal vergewaltigt worden.

DNA gesichert

Bei beiden Verbrechen gelang es der Polizei, DNA zu sichern, die einen zwingenden Hinweis auf den oder die Täter geben könnte. Doch hier hakt es fürchterlich. Denn eine veraltete Bestimmung bindet der Polizei bei der Fahndung die Hände.

Labortechnisch wäre es durchaus möglich, durch eine genaue Untersuchung der DNA den Täterkreis einzuengen. Man könnte auf die Herkunft des Täters schließen, wenn man Haarfarbe, Augenfarbe und Körpergröße bestimmen würde. Doch das ist gesetzlich nicht gestattet.

Strafprozessordung verbietet genauere Prüfung

Durch die deutsche Strafprozessordnung ist es der Polizei verboten, die DNA darauf zu prüfen, ob es sich bei dem Mörder etwa um einen Europäer, einen Afrikaner oder einen Asiaten handelt. Diese Bestimmung ist bereits über 20 Jahre alt und stammt noch aus der Frühzeit des genetischen Fingerabdrucks.

Vieles hat sich seitdem labortechnisch getan und damalige Unsicherheitsfaktoren sind heutzutage nicht mehr gegeben. Trotzdem behindert dieser Paragraph der Strafprozessordnung bis heute nicht nur die Aufklärung von Verbrechen, sondern verhindert diese teilweise sogar. Denn bei der DNA-Prüfung darf lediglich das Geschlecht bestimmt und ein Abgleich mit der Datenbank des Bundeskriminalamts gemacht werde. Mit diesem kann man zwar prüfen, ob der Täter bereits andere Verbrechen begangen hat und wenn dem nicht so ist, hat man eben Pech gehabt.

Bei beiden Vergewaltigungs- und Mordfällen verlief der Abgleich mit der Datenbank negativ.

Persönlichkeitsrechte vorgeschoben

Zwar wird es mit Sicherheit Gründe geben, gesetzliche Hürden an die Auswertung von DNA-Spuren anzulegen. Doch da es in den konkreten Fällen mehr als wahrscheinlich ist, dass die DNA-Spuren von dem oder den Tätern stammen, kann man Argumente wie den Schutz von Persönlichkeitsrechten als absurd bezeichnen, denn der oder die Täter könnten wieder morden.

Und wie würde man dann bei weiteren Opfern argumentieren? Es besteht doch immerhin die Möglichkeit, dass es sich hier in Baden-Württemberg um einen Serientäter handelt, der bald wieder zuschlägt.

Polizei könnte Täterkreis einengen

Und weshalb darf niemand (weder die Bevölkerung, noch die Polizei) wissen, ob der Mörder eine schwarze oder weiße Hautfarbe hat, ob er ein südländischer oder deutscher Typ ist oder ob er hell- oder dunkelhaarig ist? Denn genau diese phänotypischen Merkmale könnte die Polizei mit Leichtigkeit herausfinden und dadurch den Täterkreis einengen.

Geht es denn nicht mehr um den Schütz möglicher weiterer Opfer, sondern nur darum, aus völlig falsch verstandener politischer Korrektheit einen Vergewaltiger und Mörder zu schützen? Geht es denn nicht mehr darum, diesen Verbrecher so schnell als möglich dingfest zu machen und die Gesellschaft vor ihm zu schützen?

Politische Korrektheit kann tödlich enden

Die JUNGE FREIHEIT kommentierte diese perversen Auswüchse gutmenschlicher Gesinnung so:

Es ist eine Sache, wenn die Politik die Polizei dazu anhält, aus Gründen der politischen Korrektheit bei der Täterbeschreibung die Herkunft nicht öffentlich zu nennen. Wenn die politische Korrektheit aber die Polizei daran hindert, ihren Job zu machen und effektiv nach Tätern zu fahnden, kann das tödlich enden. Spätestens dann, wenn der Mörder wieder zuschlägt.

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