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Europäische Pässe kosten beim Sudanesen ums Eck nur 50 Euro – wenn man damit erwischt wird, kann es sogar 50 Euro Strafe geben.

27. November 2016 / 11:00 Uhr

Ein gefälschter Pass ist kein Grund, Asyl nicht zu gewähren – Auch Verfahren gegen Passbetrüger eingestellt

Wenn man nicht weiß, wo jemand herkommt, kann man diesen Jemand auch nicht mehr zurückschicken, also in sein Heimatland abschieben. Und dieses Wissen hat sich bereits seit Jahren weit herumgesprochen, weil es nicht wenige Fälle gibt, wo Migranten behaupten, dass ihnen die Papiere von den Schleppern oder sonst wem abgenommen worden seien oder dass sie diese auf ihrer dramatischen Flucht verloren hätten.

Interessanterweise kommt es selten bis nie vor, dass jemand sein Smart-Phone verliert.

Kommentar von Unzensurix

Aber es gibt natürlich auch Migrierende, die mit gefälschten Dokumenten, vornehmlich EU-Pässen, ihr Glück probieren. Und wie ein Fall aus Österreich zeigt, kann es durchaus gelingen, trotz eines offensichtlichen Pass-Falsifikats Asyl zu erhalten.

Dies gelang einem jungen Mann, wohl dunklerer Hautfarbe, von dem mittlerweile behördlich gemutmaßt wird, dass er aus Somalia stammt. Jedenfalls ist sein falscher belgischer Pass, mit dem er 2011 nach Österreich eingereist war, bei einer polizeilichen Kontrolle aufgeflogen. Nach dieser dürfte er gleich um Asyl angesucht haben, welches ihm interessanterweise trotz des offensichtlichen Betruges gewährt worden ist.

Prozess fünf Jahre nach Auffliegen

Allerdings gilt Österreich immer noch als Rechtsstaat, weswegen sich der „Somalier“ namens Sadam O.(?) nun fünf Jahre nach seiner Einreise bei Gericht (Eisenstadt) für dieses Passvergehen verantworten musste. Dort freilich gab sich der mittlerweile angehende Elektrotechniker als völlig ahnungslos und hochgradigst ungebildet, denn er hätte gar nicht gewusst, dass der Pass, den er einem Sudanesen(?) in einem Café in Griechenland abgekauft hatte, ungültig gewesen wäre.

Schuldeinsicht nicht gegeben

Zwar versuchte die Frau Rat Birgit Falb, den Somalier zu bewegen, ein bisschen Einsicht zu zeigen, dass er etwas falsch gemacht hat: „Wenn Sie Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen, wäre auch eine Diversion denkbar…, Dann wären Sie nicht vorbestraft.“

Doch eine Schuldeinsicht war Sadam O., der überdies verschiedene Geburtsdaten angegeben hatte, nicht zu entlocken. Er argumentierte damit, wenn er schon 50 Euro für den Pass diesem Sudanesen gezahlt hätte, wird mit dem Dokument schon alles in Ordnung gewesen sein.

Im Grunde genommen ein Skandalurteil, aber…

Dass er nun schon wieder nur 50 Euro zahlen muss, dürfte für ihn schon wieder in Ordnung sein. Denn mit diesem Bußgeld wurde das Verfahren (wegen angeblich guter sozialer Integration und jugendlichem Alter) gegen ihn eingestellt und von einer Vorstrafe abgesehen.

Natürlich könnte (oder müsste) man ob dieses merkwürdigen Prozesses heftige Kritik am österreichischen Rechtsstaat üben. Denn nicht nur, dass der Passbetrug im Nachhinein sanktioniert worden ist, sondern dass einem Pass- und Geburtsdatumsbetrüger Asyl gewährt worden ist, zeigt, dass da längst einiges faul im Staate Dänemark…, pardon Österreich ist.

Aber was nützt es, wenn weiter Politiker die Zügel in der Hand halten, die genau solche Personen ins Land holen und auch hierbehalten wollen…

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