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FPÖ: Trafikanten sollen endlich wieder eine gerechte Handelsspanne bekommen.

30. November 2016 / 13:00 Uhr

Trafikanten: FPÖ setzt sich für gerechte Tabakhandelsspanne ein

Seit Jahren leiden die österreichischen Trafikanten unter einer sinkenden Tabakhandelsspanne. Diese Entwicklung geht an die ökonomische Substanz. Die FPÖ-Nationalratsfraktion, an der Spitze der Tiroler Abgeordnete Peter Wurm, hat jetzt auf der Grundlage sozial- und behindertenpolitischer Überlegungen eine neue Initiative für die Trafikanten und ihren wirtschaftlichen Fortbestand unternommen. Dabei soll insbesondere den vorzugsberechtigten Behinderten in diesem Berufsstand geholfen werden.

Trafikanten muss Existenz gesichert werden

Vorbereitet wurde die Initiative durch das Trafikantenteam Freiheitliche Wirtschaft / FPÖ Pro Mittelstand unter Federführung von Ronald Walter:

(…) Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, mit dem für das Tabakmonopol zuständigen Finanzminister eine neue Tabakhandelsspannenregelung für die österreichischen Trafikanten aus zu verhandeln, die insbesondere den vorzugsberechtigten Tabakfachgeschäftsinhabern ein ökonomisches Überleben für die Zukunft garantiert. Die Nettohandelsspanne soll dabei für Tabakfachgeschäftsinhaber mindestens 14 Prozent und davon abgeleitet für Tabakverkaufsstelleinhaber mindestens 7,6 Prozent betragen.(…)

Grundlage: Wirkungsziel im Budget von Sozialminister Stöger

Grundlage dieser FPÖ-Initiative ist ein Wirkungsziel im Budget von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ). Stöger hat in diesem Zusammenhang festgelegt, dass eine "Verstärkung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, um in der Gleichstellung behinderter Menschen in allen Bereichen des Lebens weitere Verbesserungen zu erzielen" vorzusehen ist.

Genau hier setzt der Antrag von FPÖ-Abg. Peter Wurm an:

(…) Anteil der begünstigten Behinderten in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten: 62,3% (2015) 61,9 % (2016) 61,7% (2017) 61,9% (2018)

Gleichzeitig gestalten sich in einem Bereich, wo die Möglichkeit zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für Behinderte besteht, – nämlich im Tabakmonopol und als Trafikant, die Rahmenbedingungen für die dort tätigen Personen immer schlechter. Derzeit besteht bei den Tabakfachgeschäftsinhabern ein Anteil von rund 52 Prozent an vorzugsberechtigten Behinderten, – formal eine Erhöhung gegenüber 2010 von 2,5 Prozent. In absoluten Zahlen ist die Anzahl der vorzugsberechtigten Behinderten an den Tabakfachgeschäftsinhabern jedoch um 83 zurückgegangen.

Gründe dafür sind neben den negativen Auswirkungen eines immer strengeren Nichtraucherschutzes vor allem auch die sich verschlechternden Bedingungen bei den Handelsspannen der Trafikanten im Bereich der Tabakware. Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten hat in einem Grundsatzbeschluss Modelle einer neuen Handelsspannenregelung einstimmig beschlossen. Ziel ist eine Nettohandelsspanne von 14 Prozent für Tabakfachgeschäften und 7,6 Prozent für Tabakverkaufsstellen. Nur eine Umstellung auf dieses Handelsspannenmodell kann ein mittel- und langfristiges ökonomisches Überleben der Tabaktrafikanten und damit der  vorzugsberechtigten Behinderten als selbständige Unternehmer in diesem Bereich garantieren. (…)

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