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Drei Tage wurde am Wiener Landesgericht verhandelt, dann stand fest: Der angeklagte Ex-Wega-Polizist war kein Täter, sondern ein Opfer.

2. Dezember 2016 / 14:00 Uhr

Ex-Frauen schmiedeten Rache-Komplott:

Ein beliebtes Vorverurteilungs-Opfer war in den letzten Tagen wieder Dauergast in den System-Medien – der ehemalige Wega-Beamte und (Bakary Jassey-)“Folterpolizist“ Christian S. Der stand drei Tage wegen angeblicher Vergewaltigung einer Ex-Freundin vor dem Straflandesgericht Wien und wurde Dienstag schließlich lupenrein freigesprochen. Das passte den Medien gar nicht, und so wurde in den Berichten flugs der Zusatz „im Zweifel“ an den Freispruch angehängt (offensichtlich von der Apa übernommen).

Voreingenommene System-Medien recherchieren nicht

Dabei wäre die Geschichte rund um dieses Verfahren schon aus mehreren Gründen ein gefundenes Fressen für jeden investigativen, objektiven  Journalisten gewesen. Doch die scheinen aus ideologischen Sachzwängen heraus derzeit ausgestorben zu sein.

So wäre einem kritischen Betrachter bei entsprechender Recherche ins Auge gefallen, dass das angebliche Opfer bereits im Oktober 2012 Strafanzeige erstattet hatte, der Prozess aber erst jetzt, Ende November 2016, stattfand. Was passierte in diesen mehr als vier Jahren?

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren zweimal ein

Die im Sexualstrafrecht erfahrene Wiener Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel hatte bereits im Oktober 2012 eine Anklage nach der kontradiktorischen Einvernahme des vorgeblichen Opfers Daniela K. fallen gelassen, weil ihr die Suppe mehr als zu dünn war und K. sich in Widersprüche verwickelte. Auch ein zweiter Versuch im Jahr 2015 vor Rudas-Tschinkel und der ebenfalls einschlägig erfahrenen Untersuchungsrichterin Silvia Liebetreu endete mit einer Einstellung.

Oberstaatsanwaltschaft erzwingt Prozess mittels Weisung

Dann passierte das Unglaubliche: Die Oberstaatsanwaltschaft Wien nahm beide Verfahrenseinstellungen nicht zur Kenntnis und setzte mit insgesamt vier Weisungen letztlich doch ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung (§ 201 StGB, Strafrahmen: ein bis zehn Jahre) durch.

Letztlich zwang die Oberstaatsanwaltschaft Rudas -Tschinkel entgegen allen Prinzipien nicht nur zu einer Anklageerhebung, sondern ersetzte sie drei Tage vor der Verhandlung (22., 23. und 29. November) auch noch durch einen Kollegen.

Ein Schelm, wer hier Böses – etwa in Richtung Polit-Justiz – denkt. Waren doch schon die Umstände um die Verurteilung der drei zuvor hochdekorierten und hochprofessionellen Wega-Beamten im Zuge der Affäre Bakary Jassey im April 2006 und danach mehr als dubios.

Parallelen zum umstrittenen Fall Bakary Jassey

Nach einer beispiellosen internationalen medialen Vorverurteilung der angeblichen „Folter-Polizisten“ (Diktion Amnesty Interantional) fädelte deren Anwalt Werner Tomanek einen Kuhhandel mit dem damals zuständigen Richter ein: Die drei sollten gestehen, dann würden sie eine milde, bedingte Strafe bekommen und könnten im Polizeidienst verbleiben.

Die gerichtlich unerfahrenen Polizisten nahmen an, wurden (milde, aber doch) verurteilt – und flogen dennoch aus dem Polizeidienst. Beruflich und sozial das Aus für die bisher völlig unbescholtenen Polizisten und ihre Familien. Die folgende Auszahlung von 110.000 Euro „Schmerzensgeld“ an Bakary Jassey durch das Innenministerium trotz ungeklärter Verletzungsursache, ohne irgendeinen Titel und ohne gerichtlichen Entscheid ist bis heute nicht geklärt, unzensuriert.at berichtete mehrfach.

Das ideale Opfer für Rache-Komplott gekränkter Frauen

Solcherart stigmatisierte Männer sind in einer über-feminisierten Zeit wie unserer die idealen Opfer für potentielle Rachefeldzüge gekränkter Ex-Frauen oder –Freundinnen. Polizei und Gerichte wissen, wie leicht man einen Mann mit Gewalt- oder Missbrauchs-Vorwürfen anpatzen kann, selbst wenn diese völlig aus der Luft gegriffen sind. Irgendetwas bleibt immer hängen.

Und so tummelten sich im Vergewaltigungs-Prozess um Christian S. gleich drei Ex-Partnerinnen (darunter zwei Ex-Frauen) des Angeklagten im Zeugenstand, die sich zuvor ganz offensichtlich konspirativ zusammengefunden und wohl eine gemeinsame Bestrafungs-Strategie entwickelt hatten. Der in den Medien der Anwältin von S., Maria Zehetbauer, in den Mund gelegte Begriff „Hexen“ stammte übrigens nicht von dieser, sondern von der Ex-Frau des Angeklagten (vielleicht angelehnt an den Rachefeldzug der "Hexen von Eastwick" im gleichnamigen Hollywood-Film).

Drei Ex-Partnerinnen als Zeugen nicht glaubwürdig

Jedem aufmerksamen, medialen Prozessbeobachter hätte auch auffallen müssen, dass anhand der Aussagen bzw. Entschlagungen dieser „Zeuginnen“ letztlich kein von den Medien herbeigeschriebener Freispruch "im Zweifel" durch Richterin Martina Hahn stattfand. Das Wort Zweifel bezog sich lediglich auf die Zweifelhaftigkeit der Zeugenaussagen, aber nicht auf die Urteilsfindung, denn es stellte sich im Laufe des Prozesses ziemlich klar heraus, woher der Wind wehte.

So wollte Daniela K. dem Gericht etwa weismachen, sie hätte „Angst gehabt“ vor dem bedrohlichen Angeklagten, mit dem sie (wie schon oftmals zuvor) in der Nacht vom 21. auf 22. Mai 2012 sexuell verkehrte.

"Opfer" blieb nach Vergewaltigung im Bett des Täters

Die Auswertungen der sms zwischen S. und K. zeigten dann aber doch deutliche Widersprüche zu den „Angst“-Aussagen. Richterin wie Schöffen verstanden auch nicht, wieso das vorgebliche Opfer nach der „Vergewaltigung“ einfach im Bett bzw. der Wohnung des S. verblieb, anstatt zu flüchten, als dieser am WC bzw. unter der Dusche war, wie das jedes wirklich Opfer getan hätte.

K. ging danach auch nicht etwa zur Polizei, nein, sie korrespondierte vielmehr via sms mit der Ex-Frau von S., mit der sie, wie sich herausstellte, schon über Monate vorher hinterrücks gute Kontakte pflegte, ohne dass S. davon wusste.

Schiefe Optik bei Wahl der Sachverständigen

Eine etwas schiefe Optik hatte sich auch durch die von der Oberstaatsanwaltschaft bestellte Gutachterin Elisabeth Friedrich ergeben: Freidrich hatte bereits in der Causa Bakary Jassey mit S. zu tun und fiel damals dadurch auf, dass sie gegenüber anderen, erfahrenen Gutachtern zu völlig anderen Schlussfolgerungen (zum Schaden der Polizisten) kam.

Roter Punkt am Hals als "Würgemal"

Dies versuchte sie anscheinend auch hier, denn einen kleinen, runden, roten Fleck am Hals des „Opfers“ K. (dokumentiert auf einem Foto) wertete sie als „Würgemal“. Als Anwältin Zehetbauer es dann genauer wissen wollte und sie fragte, ob sie den Angeklagte kenne, wich sie aus und wollte sich nicht mehr erinnern (der Fall Bakary Jassey war ja dermaßen unbedeutend, da kann man einen der Angeklagten schon einmal vergessen…).

Droht jetzt falschen Zeuginnen ein Verfahren?

Offen ist noch, was die Staatsanwaltschaft in diesem Fall gegenüber jenen Damen unternimmt, die hier offensichtlich falsch ausgesagt hatten und den ohnehin stigmatisierten Christian S. im Falle einer Verurteilung wissentlich endgültig in den Ruin treiben wollten. Ein neuerliches Verfahren mit vertauschten Rollen und den „Opfern“ als Täterinnen erscheint nicht unwahrscheinlich. Daniela K. ist vorsorglich schon vor Monaten nach Deutschland emigriert…

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