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Tatort Flughafen Wien-Schwechat: In einem Klo entsorgte die Nigerianerin ihr Baby im Mistkübel – es starb wenig später.

5. Dezember 2016 / 19:58 Uhr

Nigerianerin, die ihr Baby am Flughafen wegschmiss, darf unbehelligt weiter reisen

Es gibt Radio-Nachrichten, da rotieren einem die sprichwörtlichen Ohrwascheln: Jene Nigerianerin, die am 10. November ihr neugeborenes Baby in einem Klo des Flughafens Schwechat im Mistkübel ablegte, wodurch dieses wenig später verstarb, bleibt unbehelligt. Begründung: Sie war zum Tat-Zeitpunkt “unzurechnungsfähig”. Da sie mittlerweile anscheinend wieder zurechnungsfähig ist, kommt sie nicht in eine geschlossene Anstalt, sondern darf ihrer Wege ziehen – Richtung USA.

Warum holte Hochschwangere keine Hilfe?

Die Geschichte hatte vor vier Wochen die Gemüter weit über Österrreichs Grenzen hinaus erschüttert: Eine 27-jährige, im weißrussischen Minsk lebende Nigerianerin hatte auf der Reise nach Washington (USA) bei der Zwischenlandung in Wien auf der Flughafentoilette ein Kind geboren.

Doch anstatt medizinische Hilfe zu holen, entsorgte sie das Baby, verpackt in ein Plastiksackerl, im Mistkübel am Klo – und ging ihrer Wege. Reinigungskräfte fanden das Neugeborene wenig später, doch es war zu spät: Wegen Sauerstoffmangels verstarb das Baby wenig später im SMZ-Ost.

Ermittlungen wegen “Tötung eines Kindes bei der Geburt”

Die rasch ausfindig gemachte Mutter wurde zunächst in Untersuchungshaft genommen, die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelte wegen dringenden Tatverdachts auf “Tötung eines Kindes bei der Geburt” – Paragraph 79, StGB, Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre. Die Einvernahmen gestalteten sich wegen des psychischen Zustandes der Frau zunächst schleppend.

“Unzurechnungsfähigkeit” als Freifahrt in die Freiheit

Am 24. November gelang es dem Anwalt der Tatverdächtigen zunächst, diese gegen 5.000 Euro Kaution aus der U-Haft zu bekommen. Nun attestiert ihr ein psychiatrisches Gutachten “Unzurechnungsfähigkeit” während der Tat – die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, die Frau erhält ihre 5.000 Euro Kaution zurück und darf – mit vier Wochen Verspätung – in die USA weiterreisen.

Wenn sich schon kein irdisches Gericht für die Ahndung dieser unfassbaren Tat für zuständig erachtet: Die Verantwortung dafür wird die Dame – Unzurechnungsfähigkeit hin, Kindestötung her – in ihrem weiteren Leben wohl mit sich herumschleppen. Bon voyage.

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