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Vor dem Landesgericht in Wien, müssen sich drei Afghanen wegen der Vergewaltigung einer Studentin verantworten.

7. Dezember 2016 / 10:00 Uhr

Nach Gruppenvergewaltigung: Afghanen verhöhnen Opfer vor Gericht

Im April dieses Jahres wurde eine deutsch-türkische Studentin auf einer Toilette am Wiener Praterstern von drei afghanischen Asylwerbern brutal vergewaltigt. Nun mussten sich die Täter vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Reue zeigte keiner der Vergewaltiger. Im Gegenteil, das Opfer wurde durch manche Aussagen geradezu verhöhnt.

Opfer hatte Tod vor Augen

Die Afghanen zerrten die Studentin in eine Toilettenkabine, schlugen ihren Schädel mehrmals gegen die Klomuschel und hielten ihr Nase und Mund zu. Das Opfer dachte, sterben zu müssen. Danach vergingen sich die Täter an ihr. Seither leidet die Frau unter schweren psychischen Störungen und Angstzuständen.

Verstärkt wurden die seelischen Beschwerden auch durch die eigene muslimische Familie, die ihr laut Selbstaussage Schuldgefühle einzureden versuchte.

Afghanen: Mädchen "hat nicht geschrien"

Der jüngste Täter, erst 16 Jahre alt, beteuerte vor Gericht seine Unschuld und sprach von einem "kleinen Fehler". Er habe "lediglich die Türe zugehalten", vergewaltigt hätten das Mädchen seine Freunde. Zudem sei ihm "bewusst gewesen, dass das nicht erlaubt sei". Der zweite, 17-jährige Täter wüsste nicht, warum er die Tat begangen hat und schob die Schuld auf die Mitangeklagten. Zudem habe das Mädchen immerhin "nicht geschrien".

Angeklagter hätte Vergewaltiger seiner eigenen Schwester "getötet"

Uneinsichtig waren auch die Aussagen des ältesten, 18-jährigen Afghanen. Natürlich wollte man so etwas nicht tun, jedoch sei man "betrunken gewesen". An sexuelle Handlungen wolle sich der Asylwerber gar überhaupt nicht mehr erinnern, er schließe sie aber auch nicht aus.

Der Richter fragte schließlich, was der Afghane getan hätte, wäre die Vergewaltigung seiner eigenen Schwester widerfahren? "Ich würde ihn umbringen", so die Antwort des Moslems.

Der Prozess wurde übrigens überraschend vertagt, da eine Gerichtspsychiaterin nicht erschien. Hatte ihr Fernbleiben gar mit der Angst vor einer möglichen "afghanischen Blutrache" zu tun?

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