Der Fall hatte im Juli für Schlagzeilen gesorgt. Ein 40 Jahre alter Mann aus Eritrea, ein anerkannter Flüchtling, wurde verdächtigt, an einem Sonntagmorgen eine 79 Jahre alte Frau auf dem Friedhof in Ibbenbüren (Nordrhein-Westfalen) vergewaltigt zu haben. Jetzt steht der Zuwanderer wegen dieses abscheulichen Verbrechens in Münster vor Gericht. Schon am ersten Prozesstag gestand er die Tat, die er aber im Alkoholrausch begangen haben will.
Von 79-Jähriger zum Geschlechtsverkehr gezwungen
Wo sind Frauen überhaupt noch sicher vor den sexuellen Gelüsten mancher Zuwanderer? Nicht nur in dunklen Gassen, in Schwimmbädern oder bei Großveranstaltungen lauern offenbar Vergewaltiger, sondern jetzt auch schon auf dem Friedhof. Da spielt es offenbar auch keine Rolle, ob das Opfer jung oder – wie eben in Ibbenbüren – eine fast Achtzigjährige ist. Als der 40-jährige anerkannte Flüchtling, der aber ohne Asylstatus ist, weil er über Italien einreiste, im Sommer über die Frau herfiel und von den herbeieilenden Polizisten von der alten Dame heruntergezogen wurde, gab er zu Protokoll, dass es die 79-Jährige gewesen sei, die ihn zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe.
Auf den Boden geworfen und die Unterwäsche zerrissen
Vor dem Richter am Landgericht Münster war von dieser früheren Version seiner Geschichte aber nichts mehr zu hören. Kleinlaut gab er zu, die Frau geschubst, festgehalten und vergewaltigt zu haben. Er habe zuvor mehrere Biere getrunken. Die Osnabrücker Zeitung schreibt, wie das 79-jährige Opfer die Tat beschrieb:
„Ich bin zu meiner Mutter auf den Friedhof gegangen.“ Der Angeklagte habe sie dort zu Boden geworfen und ihre Unterwäsche zerrissen. Als nächstes erinnert sich die 79-Jährige daran, wie sie um Hilfe gerufen und sich gewehrt habe und die Polizei gekommen sei. „Die hat mich befreit.“
Richter warnt vor Verallgemeinerung
Dass die Polizei so schnell vor Ort war, hat die Rentnerin einem aufmerksamen Anrainer zu verdanken, der den Notruf wählte, als er die Schreie der Seniorin hörte. Laut Osnabrücker Zeitung begann der Richter die Verhandlung mit einem Vorwort an die Pressevertreter:
Es gibt keinen Grund, etwas zu verallgemeinern.
Zu diesem Satz fühlte sich der Mann wohl hingerissen, nachdem derzeit in Deutschland die Debatte um einen Flüchtling aus Afghanistan hochkocht, der eine Studentin in Freiburg ermordet haben soll. Doch der Appell verfehlte seine Wirkung: Noch während in Münster die Verhandlung lief, bestätigte die Staatsanwaltschaft in Bochum, dass ein Flüchtling aus dem Irak ebenfalls wegen zweier Sexualdelikte festgenommen wurde, so die Osnabrücker Zeitung.
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