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Wolfgang Ainetter wurde von unzensuriert.at falsch zitiert – wir stellen richtig.

12. Dezember 2016 / 17:34 Uhr

Falsche Zitierung von Wolfgang Ainetter: unzensuriert.at stellt richtig

Am 22. Mai 2016 erschien auf unzensuriert.at ein Artikel mit dem Titel „Gratiszeitung Heute: Kritischer Journalismus in Redaktion von Dichand verboten“. Anlass dafür war ein Beitrag des früheren Heute-Chefredakteus Wolfgang Ainetter auf der Webseite der BILD-Zeitung, dessen Inhalt darin zusammengefasst wird. Eine Passage aus dem unzensuriert-Bericht lautet so:

Als Ainetter etwa vor rund fünf Jahren Chefredakteur bei der Gratiszeitung Heute wurde, soll er etwa bald einen hohen Besuch eines bekannten SPÖ-Politikers erhalten haben: „Darf ich etwas Gutes für Sie tun? Brauchen Sie eine Wohnung?“. Der damals noch relativ verblüffte Redakteur lehnte dankend ab, machte sich danach jedoch mit mehr oder weniger großem Enthusiasmus an vermeintliche „Aufdeckerstorys“. Darin veröffentlichte er, was etwa die Freiheitliche Partei seit Jahren scharf kritisiert: Gefälschte Leserbriefe der SPÖ, die an alle Redaktionen des Landes geschickt werden, um der dahinschwindenden Partei noch einige Sympathisanten einzubringen.

Am 7. August 2016 schrieben wir einen weiteren Artikel über die Tageszeitung Heute mit dem Titel „Klettern bei 30 Grad im Schatten: Was die Stadt Wien in Heute alles inseriert, um die Zeitung am Leben zu halten“. Darin wurde auf den früheren Artikel Bezug genommen und die zuvor zitierte Passage verwendet. Durch einen Fehler im Lektorat wurde jedoch fälschlicherweise der gesamte Absatz Wolfgang Ainetter wörtlich zugeschrieben. Tatsächlich stammt insbesondere der Verweis darauf, dass die FPÖ die Praxis der gefälschten Leserbriefe seit Jahren scharf kritisiert habe, nicht aus Ainetters Feder.

Ainetter klagt unzensuriert.at

Wolfgang Ainetter hat unzensuriert.at deshalb auf Unterlassung, Urteilsveröffentlichung bzw. Widerruf und Schadenersatz geklagt. Unabhängig vom weiteren Verlauf dieses Verfahrens sieht unzensuriert.at es als seine Pflicht, den Fehler – mit dem Ausdruck des Bedauerns gegenüber Wolfgang Ainetter – schon jetzt zu korrigieren. Der beanstandete Artikel wurde darüber hinaus gelöscht.

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