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Ein Vorgeschmack auf vieles, was Deutschland noch blühen könnte – die Kölner Silvesternacht 2015/16.

13. Dezember 2016 / 12:00 Uhr

Verurteilter Sexualstraftäter der Kölner Silvesternacht versucht Abschiebung zu verhindern

Erst hieß er Hassan T. und gab an, aus Algerien zu stammen. Nun soll er den Namen Mustafa E. tragen und marokkanischer Abstammung sein. Jedenfalls dürfte der Migrant um die 28 Jahre alt sein.

Nach Deutschland kam er 2014 als Hassan T., weil er angeblich eine kranke Frau haben soll, die hier besser als in Spanien, wo er vorher gewesen sein will, behandelt werden könnte.

Nur ein Jahr Haft auf Bewährung

Die Silvesternacht 2015/16 verbrachte der Migrant im Schatten des prächtigen Kölner Doms im Beisein vieler Religionsgenossen, weswegen er sich im Juli 2016 vor Gericht wegen versuchter Nötigung und Beihilfe zur sexuellen Nötigung verantworten musste. Er wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, weil man ihm nachweisen konnte, dass er zusammen mit einem 21-jährigen Iraker zwei Frauen und einen Mann drangsaliert hatte.

Während der Iraker und weitere Sexattentäter die Frauen einkesselten, lenkte er den Begleiter der beiden Frauen ab und bot diesem angeblich sogar 5.000 Euro mit fordernden Worten: „Drei Stunden Sex. Give the girls, give the girls. Sonst tot.“ Währenddessen versuchte der Iraker eine der Frauen zu küssen und leckte ihr dabei mit der Zunge übers Gesicht (ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung).

"Nur" Beihilfe zu sexuellem Übergriff

Hassan T. alias Mustafa E. habe laut Amtsgericht „nur“ Beihilfe zum sexuellen Übergriff geleistet, jedoch gab es durch das Ausnützen der „besonderen Situation“ ein Jahr Haft auf Bewährung. Dieses darf er wenigstens nicht in Freiheit verbringen, sondern in der Anstalt für Abschiebehaft in Büren (Ostwestfalen-Lippe). Dort muss er darauf warten, abgeschoben zu werden, weil sein Asylantrag abgelehnt worden ist.

Selbst Richterin sieht keine Chance auf Berufung

Nun aber steht er wieder vor Gericht und zwar vor der nächsten Instanz, dem Landgericht. Doch diesmal kämpft der nordafrikanische (soweit ist man sich wenigstens relativ sicher) Straftäter dafür, nicht abgeschoben zu werden. Dazu legte er einmal Berufung gegen die Verurteilung des Amtsgerichts Köln im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen in der Kölner Silvesternacht ein.

Selbst die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath machte dem Angeklagten deutlich, dass sie eigentlich keine Chance sieht, dass die Berufung durchgeht: „Man wundert sich darüber, wenn man sich ansieht, was auch von Ihnen im Ermittlungsverfahren geäußert wurde.“ Deswegen solle er auch gar nicht auf einen positiven Ausgang seiner Berufung hoffen.

Anwalt nordafrikanischer Krimineller

Allerdings hat Hassan T. alias Mustafa E. einen Anwalt, den er bereits einmal hatte. Denn Hassan T. alias Mustafa E. ist der erste Verurteilte aus der Kölner Silvesternacht. Und sein damaliger Rechtsanwalt ist es auch heute, nämlich der Strafverteidiger Dr. Mario Geuenich, der nach einem Bericht der Welt weit über die Grenzen der Domstadt hinaus als Lieblingsanwalt der Kleinkriminellen aus den Maghreb-Staaten Marokko und Algerien gilt.

Und dieser Anwalt erklärte am Landgericht, dass sein Mandant die Berufung durchfechten werde: „Er möchte auf keinen Fall abgeschoben werden.“

Auch kein neuer Asylantrag möglich

Allerdings entgegnete die Richterin, dass der Angeklagte nicht darauf „spekulieren“ könne, dass sich durch das Bewährungsverfahren etwas an seiner Situation ändern würde. Außerdem habe er ja auch falsche Personalangaben gemacht, deswegen werde es ebenfalls zu nichts führen, einen weiteren Asylantrag zu stellen.

Dass Hassan T. alias Mustafa E. trotz einschlägiger Anwaltshilfe abgeschoben wird, scheint daher wenigstens wahrscheinlich, weil rechtlich eine Abschiebung sogar vor dem nächsten Gerichtstermin möglich wäre.

Wie kann sich Migrant Gerichtskosten leisten?

Doch diese merkwürdige Berufungsverhandlung zusammen mit dem Anwalt Dr. Geuenich wirft mehrere Fragen auf.

Wie ist es einem marokkanisch/algerischen Migranten mit keinerlei deutschen Sprachkenntnissen möglich, derart rechtskundig alle in Deutschland zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen?

Wenn man weiters davon ausgeht, dass Hassan T. alias Mustafa E. nicht unbedingt über hohe Geldmittel verfügt (dass das 5.000 Euro-Angebot der Silvesternacht gelogen sein dürfte, scheint klar), wer bezahlte dann den Anwalt und was für eine Rolle spielt dieser Anwalt in diesem Spiel?

Und zu guter Letzt, weshalb ist der im Juli Verurteilte Sexualstraftäter noch immer in Deutschland?

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