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Rechtsstreit ging bis zur Volksanwaltschaft: Die Externistenprüfungen werden nicht ausreichend dokumentiert.

16. Dezember 2016 / 20:13 Uhr

Skurriler Fall um Hochbegabten: Behörden-Schikane gegen Heimunterricht-Schüler?

Familien, die ihre Kinder lieber zuhause unterrichten und nicht ins staatliche Schulsystem schicken wollen, sind der jährlichen Beurteilung der Behördenwillkür unterworfen. Der Fall der Wiener Familie Miklauschina macht deutlich, in welchem Ausmaß die Prüfung ihres Sohnes Markus manipuliert wurde.

Hochbegabter Bub zunehmend unterfordert

Nachdem bei Markus Hochbegabung festgestellt wurde und das Schulsystem nicht mehr in der Lage war, ihn angemessen zu fördern, sondern im Gegenteil seine Unterforderung als Problem darstellte und ihm die Freude am Lernen nahm, entschloss sich seine Mutter D., die Möglichkeit des häuslichen Unterrichts zu nutzen. In Deutschland bereits verboten, haben Familien in Österreich glücklicherweise noch immer die Möglichkeit dazu – doch nur, so lange die Kinder jedes Schuljahr positiv bestehen.

Zeugnis mit fehlenden Benotungen

Am Ende des Schuljahres wurde Markus an der Volksschule Stubenbastei in allen Pflichtgegenständen geprüft – bis auf die Fächer Musikerziehung und Bildnerische Erziehung. Familie Miklauschina erhielt ein Zeugnis, in dem in diesen Fächern keine Noten eingetragen waren. Ein komplettes Zeugnis ist jedoch erforderlich, um das Jahr erfolgreich bestanden zu haben, andernfalls wäre die Möglichkeit des Heimunterrichts für Familie Miklauschina für alle Zeit genommen.

Einspruch wird mit "nicht genügend" quittiert

Als die Eltern also gegen das unvollständige Zeugnis Einspruch einlegten, erhielten sie ohne weitere Prüfungen ein neues Zeugnis – in dem die beiden Fächer mit "nicht genügend" benotet wurden, ohne dass Markus in ihnen jemals geprüft worden wäre. Seitens des Pflichtschulinspektors wurde gar behauptet, Familie Miklauschina hätte die Prüfungen in diesen Fächern verweigert. Dieses Zeugnis wäre das Ende des Heimunterrichts für Markus gewesen, der sich im vergangenen Jahr so positiv auf ihn ausgewirkt hatte, wenn nicht sein Vater durch seinen juristischen Hintergrund anhand der Prüfungsprotokolle auch dieses Zeugnis angefochten hätte.

Volksanwaltschaft: "Missstand in der Verwaltung"

In dem darauf folgenden Rechtsstreit, in dem selbst über den Stadtschulrat keine zufriedenstellende Lösung zu erwirken war, wurde selbst die Volksanwaltschaft eingeschaltet, die einen mehr als willkürlich durchgeführten Umgang mit den Externistenprüfungen nachweisen konnte:

Aufgrund Ihres Widerspruches gegen diese Entscheidung habe der StSR ein ordentliches Ermitt-lungsverfahren eingeleitet.  Im  Zuge  desselben habe jedoch der beschwerdegegenständliche Sachverhalt  nicht ausreichend geklärt werden können. Insbesondere seien von  den beteiligten Prüfern, der Kommissionsvorsitzenden sowie den Erziehungsberechtigten über den Verlauf der erfolgten Externistenprüfung unterschiedliche Angaben gemacht worden." (Auszug aus dem Schreiben der Volksanwaltschaft an Familie Miklauschina)

Prüfungskommissions-Vorsitzende handelte "rechtswidrig"

Im September wurde Markus "gestattet", eine weitere Prüfung in den beiden nicht beurteilten Fächern abzulegen, die er wie erwartet beide mit "sehr gut" bestand. Im Rahmen der Ermittlungen stellte die Volksanwaltschaft "das Vorliegen eines Missstandes in der Verwaltung" fest, da einerseits die Vorsitzende der Prüfungskommission rechtswidrig gehandelt habe und andererseits die Dokumentation der Externistenprüfung mangelhaft sei.

Familie plant Anlaufstelle gegen Behördenwillkür

Um in Zukunft auch Familien, die juristisch nicht so fest wie Familie Miklauschina im Sattel sitzen, vor willkürlich zu Ungunsten der Externisten handelnden Prüfungskommissionen zu schützen, plant Frau Miklauschina die Einrichtung einer Anlaufstelle für Familien, die sich dem häuslichen Unterricht widmen und von den Behörden ungerecht behandelt werden.

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