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Totes Mädchen aus dem Asylwerbermilíeu war bereits länger drogensüchtig.

22. Dezember 2016 / 11:30 Uhr

Totes Mädchen: Innsbrucker Justiz ermittelt strafrechtlich gegen Asylwerber

Ein Mädchen, das vor einigen Monaten von zwei Asylwerbern in leblosem Zustand in einen Hauseingang gelegt worden ist und dann verstarb, war offensichtlich bereits längere Zeit in der Suchtgiftsszene unterwegs. Diese Erkenntnisse gab Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) in einer Anfragebeantwortung an FPÖ-Abg. Peter Wurm bekannt:

Auf Basis des vorgelegten Obduktionsgutachtens samt chemisch-toxikologischen Untersuchungsergebnissen ist davon auszugehen, dass das Mädchen wegen Suchtmittel- und Medikamentenkonsums amtsbekannt war und letztlich an den Folgen einer Vergiftung mit Oxazepam (einem Schlaf- und Beruhigungsmittel) verstorben ist. Die Serumkonzentration wurde als im hochtoxischen, potentiell komatösen Bereich liegend angegeben. Suchtgifte wurden in geringen Mengen nachgewiesen, Belege für einen zeitnahen Konsum dieser Drogen ergaben sich laut Obduktionsgutachten nicht.

Justiz: Rolle der Asylwerber beim Tod weiter nicht offengelegt

Die Rolle, die die beiden Asylwerber, die der Süchtigen nicht  geholfen haben sollen, liegt weiter im Dunkeln. Der für die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zuständige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) gab bekannt, dass entsprechende Verfahren eingeleitet wurden, die Ermittlungen aber noch nicht abgeschlossen sind:

(…) Ich ersuche zunächst um Verständnis, dass mir eine detaillierte inhaltliche Beantwortung schon im Hinblick darauf, dass sich die Anfrage auf eine Strafsache bezieht, die sich im Stadium laufender Ermittlungen befindet, und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, nicht möglich ist, weil Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten verletzt und der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten. (…)

Konkret wird wegen unterlassener Hilfeleistung und der Überlassung von Suchtmitteln an die Tote gegen die beiden Asylwerber laut Justizminister Brandstetter ermittelt:

(…) Es werden Verdachtsmomente nach § 27 Suchtmittelgesetz sowie wegen des Vergehens der Unterlassung der Hilfeleistung nach § 95 StGB geprüft. Das Ermittlungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.(…) 

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