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Die Zahl untergetauchter, abgelehnter Asylwerber und potentieller Gefährder steigt in Österreich dramatisch.

24. Dezember 2016 / 08:27 Uhr

Nach Berlin: Laut Verfassungsschutz mindestens 300 potentielle Gefährder in Österreich

Die aktuelle Zahl von 6.493 Asylwerbern, die noch während ihres laufenden Asylverfahrens heuer in unserem Land „verschwunden“ sind, lassen einen angesichts der Vorkommnisse in Deutschland erschaudern. Während des noch laufenden Verfahrens unterzutauchen, lässt jedenfalls darauf schließen, dass diese Einwanderer sich bereits darüber bewusst sein dürften, nicht als Asylsuchende anerkannt zu werden und ihnen daher eine mögliche Abschiebung drohen könnte, etwa die vielen Nordafrikaner.

300 potentielle Gefährder in unserem Land

Laut Angaben des Verfassungsschutzes befinden sich zudem 300 potentielle islamistische Gefährder zur Zeit in Österreich. Angesichts der Tatsache, dass sich in Deutschland mit einer zehnmal höheren Bevölkerungszahl „nur“ rund 500 dieser Dschihadisten aufhalten, eine recht stolze Zahl.

Scharfe Rechnungshofkritik an Abschiebepraxis

In einem Bericht aus der Vorwoche übt der Rechnungshof scharfe Kritik an der österreichischen Abschiebepraxis. Im Zeitraum zwischen 2010 und 2014, also einem Beobachtungszeitraum vor der „Masseneinwanderung“ von letztem Jahr, stieg der Prozentsatz von abgelehnten Asylwerbern, die jedoch nicht abgeschoben wurden, um drei Prozent auf erschreckende 57 Prozent. Dabei handelt es sich um insgesamt 39.370 Personen, über deren Verbleib den Behörden, laut Rechnungshof-Bericht, keinerlei Informationen vorliegen.

Innenminister Sobotka beklagt sich statt zu handeln

Oftmals würden sich die Herkunftsländer von abgeschobenen Asylwerbern weigern, diese wieder zurückzunehmen, wird seitens heimischer Asyl-Experten erklärt. Vorausgesetzt, es gibt überhaupt ein Auslieferungsabkommen mit dem jeweiligen Land. Dabei wäre allerdings ebenfalls die Regierung und die österreichische Diplomatie in der Pflicht, derartige Abkommen zu schließen und existierende Vereinbarungen mit dem nötigen Nachdruck einzufordern.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erklärte nun beinahe beleidigt, "dass Staaten Asylwerber nicht zurücknehmen, ist inakzeptabel. Genauso, dass Migranten trotz Ausreisebescheid nicht gehen wollen. Deshalb dränge ich seit Oktober auf ein Gesetz mit Strafen in solchen Fällen". All dies läge jedoch, wie man meinen möchte, ohnedies in den Händen der „großkoalitionären Streithähne“ – und zumindest der Verstoß gegen Ausreisebescheide sollte in einem Rechtsstaat wie Österreich ohnehin unter Strafe stehen.

Herkunftsländer müssen Heimreisezertifikate ausstellen

Die zuständigen Auslandsvertretungen abgelehnter Asylwerber, die nicht dem Dublin Verfahren unterliegen, müssten sogenannte Heimreisezertifikate ausstellen. Nur dann ist es nach momentaner Gesetzeslage möglich, diese Menschen auch tatsächlich in ihre Heimatländer zurückzuführen. Aufgrund meist nicht vorhandener oder gefälschter Ausweispapiere der abgelehnten Asylwerber berufen sich einige Länder, allen voran Marokko, Algerien oder Nigeria, auf genau diese Tatsache, um eine Rückführung zu verhindern. Wer solcherart das Land verlässt, gehört ja selten zu den Stützen der Gesellschaft und wird daher tunlichst nicht zurückerwartet.

Praktikable Gesetzesänderungen dringend erforderlich

Mit „schildbürgerhaften“ Gesetzen, die bis dato möglicherweise tolerabler gewesen sein mögen, stellt sich die Regierung selbst ein Bein. Die momentane viel zitierte "abstrakte Terrorgefahr", die mittlerweile ganz Europa im Würgegriff hat, erfordert jedoch rasches Handeln, auch und vor allem in punkto Gesetzesanpassungen.

Augenblicklich ist die Gesetzeslage dahingehend gestaltet, dass der bereits abgelehnte Asylwerber bis zur Klärung über die Ausstellung der Heimreisezertifikate uneingeschränkte Bewegungsfreiheit in unserem Lande genießt. Nur bei bereits festgelegtem Abschubdatum könnte Schubhaft verhängt werden. Da liegt es allerdings auf der Hand, dass diese Personen die Gelegenheit dazu nutzen, einfach unter zu tauchen.

Spannend bleibt nun also, was die österreichische Politik aus dem Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri, der trotz nicht Anerkennung seines Asylstatus weiterhin durch Europa „geisterte“ und am Ende noch zwölf Menschen in den Tod riss, zu lernen bereit ist. Dies alles vor dem Hintergrund von (zumindest) 300 potentiellen Gefährdern in unserer Alpenrepublik.

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