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Deutsches Gericht: Bei Notwehr ist Schusswaffengebrauch gegen Asylwerber legal.

28. Dezember 2016 / 16:00 Uhr

Gericht bestätigt Notwehr: Schusswaffengebrauch gegen einbrechenden Asylwerber war legal

Ein Gericht in Deutschland hat bestätigt: Einheimische können sich auch mit Waffengewalt gegen Asylwerber bei einem Einbruch wehren, wenn die Bedrohungslage entsprechend hoch ist. Bei einem Einbruch durch einen 18-jährigen Asylwerber aus Albanien hatte sich der Hausherr, ein 63-jähriger Jäger, massiv bedroht gefühlt und von der Schusswaffe, die er legal besessen hat, Gebrauch gemacht. Konsequenz der Selbstverteidigung: Der Einbrecher erlag im Krankenhaus seinen Schussverletzungen.

Asylwerber hatte Messer in der Hand

Obwohl die Familie des Albaners gegen die Entscheidungen der Gerichte Beschwerde eingelegt hatte, bestätigte die Instanz, dass der Hausbesitzer ausschließlich in Notwehr gehandelt habe. Im Rahmen der Ermittlungen kam an die Öffentlichkeit, dass sich der Asylwerber mit einem Allzweck-Werkzeug, auf dem sich auch ein Messer befand, bewaffnet hatte und dieses in der Hand hielt, als der Hausbesitzer zur Waffe griff.

Zudem waren auch Komplicen bei der Tat im Spiel. Ein weiterer Einbrecher wartete in einem Fluchtauto und konnte bereits festgenommen werden, ein dritter Täter, der sich sogar im Haus befunden haben soll, ist noch auf der Flucht. 

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