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Türken dürfen ihre Fahnen schwingen – eine demokratische Partei wie die AfD nicht.

30. Dezember 2016 / 14:02 Uhr

Demonstrationsverbot für AfD in Köln ist Kapitulation vor möglicher Gewalt in der Silvesternacht

Wenn Türken oder Kurden, ihre Heimatfahnen schwingend, lautstark auf deutschen oder österreichischen Straßen ihre mohammedanischen Politiker bejubeln, wird vom "Demonstrationsrecht" gesprochen. Selbst wenn dort mit Gewalt oder gewalttätigen Aufrufen nicht gegeizt wird (Kopfabschneideplakat; unzensuriert.at berichtete), wagt man es so gut wie nie, solche Aufmärsche behördlich zu unterbinden. Ja man geht sogar so weit, diese durchgehen zu lassen, selbst wenn sie „spontan“ erfolgen, wie in Wien etwa in der Nacht des sogenannten Putsches in der Türkei gegen Erdogan.

Dass es bei linken und Anarcho-Gruppen, unter deren Aufmärschen ebenfalls die Umgebung (Geschäfte, Mistkübel, Gastgärten, unbeteiligte Passanten etc.) ziemlich leidet, auch so gut wie nie zu einem Demonstrationsverbot kommt, sei hier nur am Rande erwähnt.

Köln verbietet AfD-Kundgebung

Falls allerdings eine demokratische Partei, die in Deutschland mittlerweile in zehn Landesparlamenten sitzt und mit Sicherheit 2017 in den Bundestag einziehen wird, demonstrieren möchte, kann es leicht passieren, dass man ihr das untersagt, wenn es sich um die Alternative für Deutschland (AfD) handelt, die als einzige Partei klar sagt, dass es Deutschland mit der derzeitigen Politik wohl „nicht schaffen wird“.

So gerade geschehen in Köln, wo die Polizei eine Kundgebung der AfD zu Silvester verboten hat. Argumentiert wird dieses Verbot mit der angespannten Sicherheitslage. Außerdem sind natürlich ("völlig harmlose und friedliche") Gegenproteste angekündigt.

Polizei könnte AfD-Teilnehmer nicht schützen

Jürgen Mathies, Polizeipräsident von Köln, erläuerte seine Entscheidung, dass er mit dem Verbot „nicht die politische Meinungsäußerung verhindern“ wolle. Aber laut Agence France Presse gehe es ihm „ausschließlich darum, belegbare und jetzt schon erkennbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligte abzuwehren“.

Weiters kommt in Mathies´ Ablehnungsbegründungen noch folgendes Argument zum Tragen:

Die ganztägig erlaubte Nutzung von Böllern und Feuerwerk, angekündigte massive Gegenproteste sowie die in den Abendstunden schwindende Möglichkeit, gewaltbereite Gegner und Feiernde zu unterscheiden, machen es der Polizei Köln unmöglich, auch die AfD-Versammlung mit verfügbarem Personal und den für friedliche Silvesterfeiern vertretbaren Mitteln zu schützen.

Offenbarungseid der Unfähigkeit

Hoffentlich freilich werden in Köln wenigstens in dieser Silvesternacht die Bürger (und hier in besonderem Maße die weiblichen) so geschützt, wie sie es von einem Staat mit seiner Polizei eigentlich an jedem Tag des Jahres erwarten müssten.

Jedoch zeigt dieses Demonstrationsverbot, dass man sich sogar bei der Kölner Polizei nicht so sicher ist, dass sich zum Jahreswechsel alles in friedlichem Rahmen abspielen wird, wenn es nicht einmal gelingen kann, eine mit Sicherheit nicht randalierende Kundgebung einer demokratischen Partei zu schützen.

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