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Fahren arbeitslose Migranten auf Auslandsurlaube, wird ihnen weiter Arbeitslosengeld bezahlt, Österreichern hingegen nicht.

5. Jänner 2017 / 13:30 Uhr

Geht es um bezahlte Urlaube für Migranten, schweigen AMS und Sozialministerium

Ein Artikel des Wochenblick hat im Dezember für Aufregung gesorgt. Darin wurde behauptet, dass arbeitslose Migranten Auslandsurlaube machen können und dass ihnen das Arbeitsmarktservice (AMS) insofern Palmenstrand oder Pistenzauber finanziert, als das AMS das Arbeitsosengeld weiterbezahlt. Bei Inländern dagegen wird das Arbeitslosengeld während des Auslandsaufenthaltes gestrichen.

Sonnenbräune mit Arbeitslosengeld auffrischen

Der Wochenblick berichtete am 21. Dezember folgendermaßen:

Ausländische Arbeitskräfte und Österreicher mit Migrationshintergrund haben jedes Jahr die Möglichkeit im Winter bis zu zwei Wochen außer Landes zu reisen. Ob sie dabei ihre Verwandten besuchen oder einfach nur ihre Urlaubsbräune auffrischen, spielt keine Rolle. Ein Nachweis, wohin es geht, muss nämlich nicht erbracht werden. Das nötige Kleingeld dafür bekommen sie vom Staat, denn das Arbeitslosengeld wird ihnen ohne Unterbrechung weiterbezahlt.

AMS war zu Stellungnahme nicht bereit

Nach Recherchen des Wochenblick wollte das AMS Oberösterreich dazu nicht Stellung nehmen, sondern verwies zur AMS-Österreich-Pressesprecherin Beate Sprenger. Diese aber soll zwar von einer "vermessenen Annahme" gesprochen haben, doch verwies auch sie auf eine andere Auskunftstelle: das Sozialministerium. Aber auch dort gibt man sich bis dato schweigsam. Eine E-Mail-Anfrage von unzensuriert.at im Dezember wurde bis heute nicht beantwortet.

Eindeutige Regelung für Inländer

Eindeutig geregelt scheint, wenn Inänder auf Urlaub ins Ausland fahren. Auf der Internetseite der Arbeiterkammer wird die Frage "Können Sie als Arbeitsloser auf Urlaub fahren?" so beantwortet:

Sie können grundsätzlich auf Urlaub fahren. Urlaube müssen dem AMS gemeldet werden. Beim Inlandsurlaub erhalten Sie weiterhin das Arbeitslosengeld. Beim Auslandsurlaub wird die Leistung für die Dauer des Urlaubes unterbrochen. Beim Bezug von Übergangsgeld kann das Arbeitsmarktservice allerdings festlegen, dass trotz Auslandsaufenthalt die Leistung weiter bezahlt wird.

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