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Ein Kopftuch als religiöses Symbol hat im säkularen Staatsdienst nichts verloren.

7. Jänner 2017 / 14:46 Uhr

Islamische Glaubensgemeinschaft empört sich darüber, dass ein Migrationsexperte ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen fordert

Für Heinz Faßmann geht es bei der Integration um Signale. Und eines davon sollte sein, dass mohammedanische Lehrerinnen nicht mit einem Kopftuch Kinder an öffentlichen Schulen unterrichten dürfen.

Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst

Univ. Prof. Dr. Heinz Faßmann ist als Vorsitzender des „Expertenrats für Integration“ und Mitglied des „Migrationsrats für Österreich“ Regierungsberater der österreichischen Bundesregierung. In dieser Funktion schlägt er vor, dass es ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst geben müsse. Denn gerade dem Staat komme als Dienstgeber eine besonders wichtige Signalfunktion zu. Deswegen sollten Beamte stets eine Neutralität gegenüber den Religionen zeigen, meinte der Migrationsexperte in einem Gespräch mit den Salzburger Nachrichten.

Kopftuch ist eine Botschaft des Islam

„Bei der Frage etwa, ob Lehrerinnen in öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen, würde ich klar sagen: Nein“, erklärte Faßmann, der nur Ausnahmen für den islamischen Religionsunterricht akzeptieren würde. Und über das Kopftuch urteilte er weiter:

Das Kopftuch ist nicht nur ein Stück Textil, sondern natürlich auch eine Botschaft. Und das ist in einem säkularen Staat nicht unproblematisch. Der öffentliche Dienst kann hier klare Botschaften senden, die es derzeit noch nicht gibt. Ich würde sogar sehr empfehlen, hier etwas zu überlegen und zu tun, denn diese Fragestellung wird in Zukunft mit Sicherheit stärker werden.

Freiheitliche Gesellschaft muss manchmal auch illiberal sein

Frauen sollen nicht verschleiert sein, weil sie als Individuum sichtbar sein sollen. Da sollte die Republik selbstbewusst ihre Säkularität vertreten. Wir sind ja zu Recht stolz darauf, in einer freiheitlichen Gesellschaft zu leben. Und ich glaube, eine freiheitliche Gesellschaft muss manchmal auch illiberal sein, um letztlich ihre Liberalität langfristig durchsetzen zu können.

Empörung einer überzeugten Kopftuchträgerin der IGGiÖ

Gegen diese Standpunkte freilich gibt es sofort eine sehr gegenteilige Meinung, und zwar von der Medienreferentin der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), Carla Amina Baghajati, die in der Öffentlichkeit stets eine mohammedanische Kopfbedeckung der Frau, den Hijab, trägt. Empört meinte sie gegenüber der APA, „Gerade der Staat als Arbeitgeber soll sich an die Antidiskriminierungsgesetzgebung halten.“

Außerdem kritisiert sie, dass „etwas dermaßen Antiintegratives von einem Integrationsexperten kommt“. Denn seit dem Jahre 2004 ist es in Österreich verboten, dass Arbeitnehmer religiös diskriminiert werden. Baghajati nennt es sogar „absurd“, wenn Frauen, die man wegen ihres Kopftuchs vom öffentlichen Dienst ausschließen möchte, sich an die staatliche Antidiskriminierungsstelle wenden müssten.

Für Islam gibt es keine Trennung von Religion und Staat

Absurd freilich ist es, wenn ein augenscheinliches und aktives Mitglied der „Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ wie Frau Baghajati sich über die in Österreich vorhandene Trennung von Kirche (Religion) und Staat hinwegsetzen möchte und ein dezidiert religiöses Symbol wie das Kopftuch im Staatsdienst fordert.

Kopftuch ist "Flagge des Islamismus"

Bereits 2010 warnte die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer in ihrem Buch Die große Verschleierung, dass das „Kopftuch Flagge des Islamismus“ ist, denn die Zurschaustellung islamischer Verschleierung in ihren verschiedenen Formen (Hijab, Niqab, Burka, Tschador) ist nichts anderes als ein Statement der mohammedanischen Religion, welches im Staatsdienst eines säkularisierten Staates noch weniger verloren hat als sonst irgendwo.

Ablehnung von Integration und österreichischem Staat

Wenn also Carla Amina Baghajati sofort mit den Drohungen einherkommt, die Antidiskriminierungsstelle zu bemühen, wenn der Staat seinen Verpflichtungen nach Trennung von „Kirche und Staat“ nachkommen würde, dann bedeutet das eindeutig eine strikte Ablehnung des österreichischen Staates gepaart mit der Aufforderung an die Mohammedaner in Österreich, sich nicht zu integrieren.

Denn natürlich ist es keinem österreichischen Staatbürger mohammedanischer Religion verwehrt, in den Staatsdienst zu gehen. Doch nur ein Beamter, der nicht eine offensichtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zeigt, kann, wie Faßmann richtig sagt, neutral den Menschen in unserem säkularisierten Staat gegenübertreten.

Säkularisierung für den Islam unmöglich

Und Säkularisierung (Verweltlichung) bedeutet eine Loslösung von religiösen Anschauungen zugunsten einer rationalen Denkweise auf Basis des Humanismus, wo die Fragen der Lebensführung dem Bereich der menschlichen Vernunft zugeordnet werden.

So eine Denkweise ist allerdings dem Islam aufgrund seines im Koran begründeten Absolutheitsanspruchs nicht möglich, was Carla Amina Baghajatis Ablehnung des Vorschlages von Dr. Heinz Faßmann, das Kopftuch im öffentlichen Dienst zu untersagen, eindeutig beweist. Und mit ihren Aussagen zeigt sie ebenso, dass der Islam in seiner derzeitigen Form nicht in eine humanistische Gesellschaft integriert werden kann.

 

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