Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Der Fidesz-Politiker János Lázár fordert fremdenpolizeiliche Schutzhaft für Asylwerber.

13. Jänner 2017 / 21:44 Uhr

Ungarns Asylwerber sollen in ihren Quartieren bleiben – Schutz der Bevölkerung geht vor

Dass es gewaltige Probleme mit kriminell gewordenen Asylwerbern in europäischen Staaten gibt, wird zwar immer wieder von diversen Politikern und Medien versucht, unter den Teppich zu kehren. Doch bereits der Jahreswechsel mit den Sexattacken afghanischer „Schutzsuchender“ in Innsbruck hat gezeigt, dass beim derzeitigen gesetzlichen Umgang mit Asylwerbern, die selbst nach sexuellen Straftaten nur auf freiem Fuß angezeigt werden und sich sonst frei bewegen dürfen, einiges im Argen liegt.

Fremdenpolizeiliche Schutzhaft

Der ungarischen Regierung allerdings dürfte der Schutz der eigenen Bevölkerung wichtiger sein als Politikern anderer europäischer Staaten. Denn in Ungarn erwägt man, dass alle Asylwerber während des Asylverfahrens an bestimmten Orten, wo sie natürlich medizinisch und auch sonst ausreichend versorgt werden, zu verweilen haben, bis dieses Asylverfahren rechtskräftig entweder positiv oder negativ abgeschlossen ist. Derzeit werden in Ungarn, wie in anderen europäischen Ländern, Asylsuchende nach ihrer Erstregistrierung in offenen Einrichtungen untergebracht.

Es soll sich dabei um eine „fremdenpolizeiliche Schutzhaft“ für Asylwerber handeln.

Maßnahme wegen Terrorgefahr notwendig

Der Leiter der Staatskanzlei im Kabinett Orbán, János Lázár (Fidesz), erklärte am Donnerstag vor der Presse in Budapest, dass sich im Sinne einer solchen Regelung kein Asylwerber im Land frei bewegen würde, aber auch niemand das Land (um etwa illegal nach Österreich einzureisen) oder die Transitzonen verlassen könnte.

Für János Lázár ist eine solche Maßnahme auch wegen der „gesteigerten Terrorgefahr“ zwingend notwendig, und er verwies dabei auf den Terroranschlag am Berliner Weihnachtsmarkt und den Täter Anis Amri, der durch fragwürdige Asylgesetze und eklatante Behördenunfähigkeit trotz eines Abschiebescheides durch Europa reisen und zwölf unschuldige Menschen ermorden konnte.

Europäische Rechtslage

Die ungarische Internet-Nachrichtenwebseite 444.hu, welche als regierungskritisch gilt, sieht den Vorschlag János Lázárs, Asylwerber in ihrer Bewegungsfreiheit vorläufig einzuschränken, in Widerspruch zum derzeitigen europäischen Recht. Denn nach diesem soll man Asylsuchende, und zwar ausschließlich einzelfallabhängig, nur dann in Haft nehmen können, wenn sie ein Risiko für die Sicherheit des Aufnahmelandes darstellen, schrieb 444.hu und meinte wohl damit, dass die Regierung Orbán mit einer solchen Maßnahme übers Ziel hinausschieße.

Vorbildwirkung für Europa

Dass die fremdenpolizeiliche Schutzhaft allerdings erheblich die innere Sicherheit Ungarns erhöhen würde, weil grundsätzlich jeder Einreisende in einen Staat ein Risiko sein kann, steht außer Frage und sollte eigentlich auch anderen europäischen Ländern als Vorbild dienen. Doch im Gegenteil steht eher zu befürchten, dass man Ungarn auch diesmal Menschenrechtsverletzungen vorwirft, weil es eine wirksame Methode vorschlägt, die Menschen im eigenen Land vor möglichen kriminellen Elementen zu schützen.

 

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

24.

Apr

18:24 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link