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Wenn Asylwerber Lust haben, reisen sie einfach weiter. Von über 10.000 weiß das Innenministerium nicht wohin

14. Jänner 2017 / 10:09 Uhr

Migranten migrieren eben gerne – Innenministerium ahnungslos, wohin 10.200 Asylwerber verschwunden sind

Von Jänner bis November 2016 sind im Zuge aufwendiger Asylverfahren etwas mehr als 30.900 Asylentscheidungen getroffen worden. Davon gab es 19.660 positive und 11.275 negative Bescheide. Allerdings existieren noch weitere 10.200 Fälle, die weder in die eine noch in die andere Kategorie fallen, sondern als „sonstige Entscheidungen“ verbucht werden. Hierbei handelt es sich, nach einer Information durch Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Bundesministeriums für Inneres, um „Personen, die nicht mehr am Verfahren teilnehmen.“ Oder anders gesagt: Von diesen Ausländern hat man absolut keine Ahnung, wo sie sich befinden, weil sie einfach abgetaucht und verschwunden sind.

Migranten migrieren eben gerne

Und auf die Frage, wieso etwa ein sogar positiver Asylbescheid gar nicht zugestellt werden könne, wird darauf verwiesen, dass Asylwerber oftmals ihren Asylantrag in Österreich stellen, dann es sich aber anders überlegen und in andere Staaten weiterreisen würden. Auch ziehen Migranten gerne von einem Bundesland ins andere (Mindestsicherung) und sehen sich nicht genötigt, die zuständigen Stellen zu informieren. Und kommt dann per Post der Bescheid an die Meldeadresse, ist der Migrant eben weitermigriert.

Reiselust menschlich nachvollziehbar

Für Karl-Heinz Grundböck ist eine derartige Reiselust „menschlich nachvollziehbar“, weil es eben eine bestimmte Anziehungskraft von Communities gäbe. Syrer wollen eben dort leben, wo Syrer leben und Afghanen dort, wo ihresgleichen bereits ein gewisses Terrain in Beschlag genommen hat.

Freilich, so erklärt Grundböck, „eine freie Wahl des Ziellandes kennt das EU- Recht nicht“. Denn nach dem Dublin-Prinzip muss ein Asylwerber in jenem Land bleiben, wo er den Asylantrag gestellt hat.

Österreich hat keine Domizilpflicht

Allerdings darf sich ein Österreich ein Asylwerber im ganzen Land frei bewegen, weil es hierzulande keine Domizilpflicht gibt. Zwar soll es manchmal Kontrollen in den Asylquartieren geben, ob sich der Asylwerber immer noch dort befindet. Aber wenn der Asylwerber es vorzieht, einfach seine Behausung zu verlassen ohne, wie es verpflichtend wäre, die Behörden zu informieren, kann oder will man in Österreich offensichtlich gar nichts machen und der Migrant ist eben verschwunden.

Staat ist es scheinbar egal, wo sich ein Asylwerber aufhält

EU-weit könnte man dem Verschwinden von Asyl-Antragstellern einen Riegel vorschieben, wenn man das Dublin-Prinzip endlich konsequent durchsetzen würde und nur in dem Land, wo EU-Boden betreten wurde, Asyl beantragt werden darf.

Und was Österreich angeht, so gibt es derzeit eine sogenannte Gebietsbeschränkung nur für solche Asylanten, bei denen noch entschieden werden muss, ob Österreich überhaupt nach dem Dublin-Prinzip für das Asylverfahren zuständig ist. Wenn allerdings das Asylverfahren in Österreich läuft, ist es dem Staat scheinbar nicht mehr sonderlich wichtig, wo sich der Asylweber aufhält. Wahrscheinlich auch dann nicht, wenn er bereits kriminell auffällig geworden und nur auf freiem Fuß angezeigt worden ist.

Regierung hat Asylproblematik nicht unter Kontrolle

Im Grunde genommen sind die 10.200 bekannt gewordenen Fälle von „sonstigen Entscheidungen“, wo die Asylwerber nicht mehr greifbar sind, ein ungeheuerlicher Skandal. Denn damit gesteht sich die derzeitige Regierung ein, dass sie die Asylproblematik überhaupt nicht unter Kontrolle hat.

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