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Wenn das Lesevergnügen hier endet, findet sich die Fortsetzung möglicherweise auf Focus Online, behauptet BILD und will deshalb klagen.

18. Jänner 2017 / 12:00 Uhr

Medienkrieg wegen “Inhalte-Diebstahls”: BILD verklagt Focus Online

Wer hätte das gedacht? Mainstream-Medien bekriegen sich nun untereinander. Konkret wirft die deutsche BILD, die das Lesen exklusiver Artikel (BILDplus) kostenpflichtig anbietet, dem Konkurrenten Focus Online vor, dass dieser kontinuierlich solche Beiträge abgeschrieben habe. BILD hat quasi die Arbeit, aber gelesen wird es auf Focus Online, weil wohl nicht jeder Leser für die investigativen Dienste der BILD-Redakteure zahlen will.

BILD hat beim Landgericht Köln eine wettbewerbs- und urheberrechtliche Klage gegen Focus Online eingereicht, wie es in einer Pressemitteilung des Verlags Axel Springer – jenes Konzerns, zu dem die BILD gehört heißt.

Behinderung des Geschäftsmodells

Mit der Klage wendet sich BILD dagegen, dass Focus Online systematisch exklusive Bezahl-Inhalte von BILDplus abschreibe und zum Teil des eigenen Geschäftsmodells mache, das Journalismus reichweitenorientiert vermarkte. Grundlage der Klage ist die gezielte Behinderung des Geschäftsmodells von BILDplus sowie eine Verletzung des Datenbankrechts.

BILD verlangt Unterlassung und Schadenersatz

Nachdem immer wieder Einzelfälle aufgefallen seien, hat BILD über mehrere Monate sämtliche BILDplus-Artikel und deren exklusive Inhalte mit den kostenlosen Inhalten von Focus Online abgeglichen. Das Ergebnis: Focus Online verwerte systematisch und oft schon unmittelbar nach der Erstveröffentlichung die exklusiven BILDplus-Geschichten auf der eigenen Homepage. Mit der Klage verlangt BILD Unterlassung, Auskunft und Schadenersatzfeststellung.

Nachrichten nicht urheberrechtlich geschützt

Ein Sprecher des Verlags Hubert Burda Media, wo Focus Online erscheint, sagte am Dienstag, die Klage liege noch nicht vor. Daher könne man sich noch nicht dazu äußern.

Ob Axel Springer damit Erfolg haben kann, lässt sich nicht prognostizieren. Der Verlag betritt juristisches Neuland. Nachrichten sind nicht urheberrechtlich geschützt. Deshalb geht Springer auch wettbewerbsrechtlich gegen Burda vor und argumentiert, die kostenlose Bereitstellung von exklusiven BILD-Inhalten auf der Focus-Seite ohne eigene redaktionelle Leistung stelle eine Torpedierung des eigenen Geschäftsmodells dar.

Spagat zwischen Einnahmen und Relevanz

Klar ist eines: Je mehr Medien dem Trend folgen, ihre Online-Inhalte ganz oder teilweise nur gegen Geld abrufbar zu machen, umso stärkere Verbreitung wird wohl deren Konkurrenz finden, die weiterhin kostenlos anbietet. Die ohnehin großteils finanziell aneschlagenen Medien müssen sich also entscheiden zwischen klingelnder Kasse und gesamtgesellschaftlicher Relevanz. 

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