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Bei einer kurzen Untersuchung des Smartphones könnte die Identität jedes Asylwerbers festgestellt werden. Das aber ist in unserer gutmenschlichen Gesellschaft verboten.

22. Jänner 2017 / 19:18 Uhr

Smartphones von Asylwerbern ohne Pass dürfen nicht kontrolliert werden

Wissen tut es eigentlich jeder, weil man es während der großen Migrationswelle 2015 beobachtet hat und auch jetzt noch beobachtet. Nahezu jeder nach Deutschland oder Österreich eingereiste Migrant bedient sich eines Smartphones.

Dokumente verschwinden auf "Flucht", Telefone nie

Aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention ist es aus triftigen Gründen (Fluchtgründen) möglich, ohne Visum in einen sicheren Staat einzureisen. Natürlich kann es durchaus passieren, dass man auf dieser „Flucht“ seine Dokumente verliert (aber interessanterweise nie das Mobiltelefon).

Und wenn das geschehen ist, gibt es entweder die Möglichkeit, sich seiner wahren Identität zu bedienen, aber auch – zumindest für den österreichischen, deutschen oder Schweizer Staat – sich einen neuen Namen, eine neue Herkunft und eine neue Lebensgeschichte zuzulegen.

Meiste Asylsuchende kommen ohne Pass

Für Deutschland weiß man, dass rund zwei Drittel der Asylsuchenden vorgeben, ihren Reisepass oder sonstigen Dokumente auf der Flucht verloren zu haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hätte nun die Aufgabe, die Identität jener Personen, denen das Schicksal so übel mitgespielt hat, dass ihnen sogar die Papiere abhandengekommen sind, festzustellen. Allerdings verlässt man sich bei dieser Identitätsfeststellung allein auf die Angaben der Asylwerbenden und unternimmt nicht das Naheliegendste, um tatsächlich herauszufinden, wer die ins Land gekommene Person tatsächlich ist: die Überprüfung der Telefone.

Mobiltelefone müssen nicht hergezeigt werden

Denn die Telefone von „Flüchtlingen“ dürfen nur dann genauer vom BAMF unter die Lupe genommen werden, wenn sie von den Migranten „freiwillig“ hergezeigt werden. Auf Anfrage der Welt am Sonntag teilte das BAMF mit, dass keine Durchsuchung der Mobiltelefone von Asylsuchenden durch die Entscheidungsträger bei der Anhörung stattfinde, denn „das Vorzeigen von zum Beispiel Fotos oder Videos, um die eigene Fluchtgeschichte zu untermauern, basiert auf Freiwilligkeit der Asylsuchenden“.

Doch man braucht kein Prophet zu sein, um zu wissen, dass niemand sein Smartphone untersuchen lässt, wenn darin zu erkennen wäre, dass nahezu alle Telefon- und sonstigen Kontakte (Bilder etc.) gar nicht aus jenem Staat stammen, woher der „Flüchtling“ gekommen sein will.

Aufenthaltsgesetz würde Kontrolle erlauben

Doch weshalb muss gerade das BAMF auf derart elementare Informationen verzichten und lässt sich die wichtige Datenquelle Mobiltelefon entgehen, um die wahre Identität eines Asylwerbers festzustellen?

Nach Paragraph 48 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (Ausweisrechtliche Pflichten) müsste ein Ausländer ohne Identitätspapiere den Behörden auf Verlangen Datenträger vorlegen, „die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit“ wichtig sein könnten. Das Aufenthaltsgesetz sieht sogar ausdrücklich vor: Wenn der Ausländer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und tatsächlich Anhaltspunkte bestehen, „dass er im Besitz solcher Unterlagen oder Datenträger ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden.“

Völliges Versagen der Politik öffnet Lüge Tür und Tor

Trotzdem sind von der deutschen Politik dem BAMF, das durch das Asylgesetz verpflichtet ist, die Identität festzustellen, die Hände gebunden, weil der Asylwerber nicht zur Herausgabe seines Smartphones genötigt werden kann. So teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums (inklusive Bestrichfehler) mit:

Das BAMF kann im Rahmen eigener Zuständigkeit, zur Aufklärung des für das Asylverfahrens relevanten Sachverhalts, bei Weigerung des Asylantragstellers die Einsichtnahme in das Mobiltelefon nicht durchsetzen.

Schweiz und Österreich agieren ähnlich säumig

In der Schweiz sind es übrigens sogar 81 Prozent der Asylwerber, die ohne Identitätspapiere ins Land kommen, aber dort ist es aus Gründen der Privatsphäre nicht möglich, Smartphones zu durchsuchen.

Und in Österreich?

Auch hier wird das Thema „Smartphone-Kontrolle“ von der Regierungspolitik nur ja nicht aufs Tapet gebracht und völlig unter den Teppich gekehrt. Möglicherweise weil ebenso in unserem Land herauskommen könnte, dass es sich bei vielen sogenannten Flüchtlingen um gar keine handelt und die ganze Flüchtlings-Willkommenskultur eine Farce sondersgleichen gewesen ist. So versteckt man sich auch hierzulande hinter vielen Vorwänden, u.a. der Gesetzeslage, und öffnet den nächsten Asylwerbern Tür und Tor für weitere Lügengeschichten.

 

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