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Bürgermeister Häupl sind nicht nur die Kosten für die Mindestsicherung entglitten.

22. Jänner 2017 / 10:58 Uhr

Rechnungshof-Rohbericht bestätigt: Sozialhilfekosten in Wien explodieren

Was bisher von der rot-grünen Stadtregierung ignoriert wurde, findet in einem der Kronen Zeitung vorliegenden Rohbericht des Rechnungshofes seine Bestätigung: Die gängige Sozialhilfe-Praxis in Wien wird zunehmend unfinanzierbar.

Rot-grünes Finanzdebakel

Mit Zähnen und Klauen verteidigt die rot-grüne Wiener Stadtregierung die gängige Vergabepraxis der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Ungeachtet dessen, dass die Kassen längst leer sind und die Stadt auf den Bankrott zusteuert, zeigte man sich bisher uneinsichtig. An den auszuzahlenden Beträgen der Mindestsicherung darf nicht gerüttelt werden. Eklatant ist die Zunahme ausländischer Mindestsicherungsbezieher. 2016 betrug deren Anteil an allen Mindestsicherungsbeziehern in Wien 42,87 Prozent.

Mindestsicherungs-Kosten seit 2011 fast verdoppelt

In der Folge haben sich die Ausgaben für die Mindestsicherung seit dem Jahr 2011 bis 2016 beinahe verdoppelt. Waren es 2011 „nur“ 362 Millionen Euro, schlugen sich die Auszahlungsbeträge 2016 bereits mit 656 Millionen Euro zu Buche. Hochgerechnet auf das Jahr 2020 würden demzufolge laut Rechnungshof die Ausgaben auf 1,6 Milliarden Euro explodieren.  
 
Als Beispiel rechnet die Prüfeinrichtung vor, dass ein erwerbsloses Paar mit fünf Kindern in Wien mit Mindestsicherung, Familienbeihilfe und Kindergeld auf ein monatliches Netto-Einkommen von 3.200 Euro kommt. Allein der Anteil der Mindestsicherung beträgt dabei 2.000 Euro.

Mangelhafte Kontrolle, wirkungslose Sanktionen

So wie bei der Subventionierung von Multi-Kulti-Privatkindergärten scheint man bei der Gemeinde Wien auch im Bereich der Mindestsicherung von Kontrollen nicht viel zu halten. So deckt der Rechnungshof auf, dass die Kontrolle der Angaben vieler Mindestsicherungsbezieher unvollständig sei oder oft ganz unterlassen werde.

Dazu kommt, dass Sanktionen des AMS wegen Arbeitsunwilligkeit mit Mitteln der Mindestsicherung ausgeglichen und die Strafmaßnahmen damit unwirksam gemacht würden.

Angaben eines anonymen Informanten bestätigt

Im September letzten Jahres veröffentlichte die Kronen-Zeitung die Aussagen eines anonym bleiben wollenden Magistratsbeamten, die nun vom Rechnungshof ihre Bestätigung finden. So berichtete er, dass die Beamten Anweisung hätten, die Angaben ausländischer Antragsteller nicht weiter zu überprüfen. Und wenn die Antragsteller gefälschte Dokumente vorlegten, solle man nicht so genau hinschauen und keinesfalls die Polizei verständigen. Auch seine konkreten Fallbeispiele ausländischer Mindestsicherungsbezieher fanden in den Berechnungen des Rechnungshofes ihre Bestätigung.

Seitens des Stadtrats-Büros von Sonja Wehsely wies man damals die erhobenen Vorwürfe zurück. Alles würde rechtlich korrekt ablaufen, derartige mündliche Weisungen wären rechtswidrig, verlautete dazu eine Mitarbeiterin des Büros.

Rechnungshof bestätigt Wehselys Verantwortung – trotz FPÖ-Widerruf

Die FPÖ Wien wurde in der Folge sogar gerichtlich dazu verurteilt, die Behauptung zu widerrufen, die scheidende Stadträtin Wehsely habe den zuständigen Magistratsbeamten diesbezügliche Weisungen erteilt. Nun werden die Schlampereien vom Rechnungshof inhaltlich voll bestätigt. Und selbst wenn Wehsely sie nicht persönlich angeordnet hat, politisch verantwortlich ist sie für diesen immensen Steuergeldmissbrauch allemal.

 

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