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Manchmal muss sogar die Polizei zum Schutz der Arbeitsinpektoren ausrücken.

24. Jänner 2017 / 19:25 Uhr

Arbeitsinspektorate: Beamte werden im Einsatz bedroht

Der Einsatz wird für österreichische Beamte, etwa auch in den Arbeitsinspektoraten, immer härter. In den letzten Jahren haben sich die Drohungen und Beleidigungen gegenüber Arbeitsinspektoren erhöht, wie eine Anfragebeantwortung von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) an die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein ergab. Während es 2013 nur einen diesbezüglichen Fall gab, erhöhte sich die Anzahl an Drohungen und Beleidigungen 2014 und 2015 bereits auf jeweils acht im Jahr. Betroffen waren die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg.

Im Jahr 2016 kam es zu sechs Beleidigungen und Drohungen, einer Anzeige und einer Geldforderung gegen einen Beamten des Arbeitsinspektorats in den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark und Tirol. Im Jahr 2016 musste in einem Fall sogar Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Verleumdung und üble Nachrede durch ein Organ des Arbeitsinspektorats erstattet werden.

Beschimpfungen und Beleidigungen bei Amtshandlungen

Der zuständige Sozialminister Stöger sieht die aktuelle Sicherheitssituation für die Arbeitsinspektoren gewahrt, er muss aber zugeben, dass Amtshandlungen in Beschimpfungen und Beleidigungen gipfeln können. Dann kann es sogar zu einem Polizeieinsatz kommen:

Grundsätzlich kann es in allen Bundesländern zu kritischen Situationen bei der Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektor/inn/en in Betrieben oder auf Baustellen kommen, wenn Arbeitgeber/innen ihren Unmut über die Kontrolle oder auch ihre ablehnende Haltung gegenüber Behörden im Allgemeinen zum Ausdruck bringen und sich dabei einer unangemessenen Ausdrucksweise bedienen, die manchmal in Beschimpfungen der Beamtenschaft oder auch in durchaus persönlichen Beleidigungen gipfeln kann.

Von den Mitarbeiter/inne/n der Arbeitsinspektion wird in solchen Fällen nach Möglichkeit versucht, in sachlicher Weise ein akzeptables Gesprächsklima zu schaffen, was meistens auch gelingt. Aber auch wenn dies nicht möglich ist, wird im Sinne der Deeskalation nicht mittels Polizeiassistenz agiert, sondern der/die Arbeitsinspektor/in bricht die Amtshandlung vor Ort ab und informiert seine/ihre Vorgesetzten. Meistens wird in solchen Fällen wegen Verhinderung der Amtshandlung (Verwaltungsübertretung nach dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993) Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet. In manchen Fällen wird auch der Beleidiger zu einer Aussprache ins Arbeitsinspektorat eingeladen, und manchmal kommt es dann auch zu einer persönlichen Entschuldigung.

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