Einen unkonventionellen Weg bei der Weitergabe von Strafzinsen schlägt die Schweizer Privatbank Julius Bär ein. Um jene 0,75 Prozent Negativzinsen auszugleichen, die von der Schweizer Nationalbank für dort veranlagte Guthaben von Geschäftsbanken kassiert werden, hat Julius Bär einen Alternativvorschlag: Die Bankmitarbeiter sollen die Zinsen schlucken, wenn sie diese nicht an die Endkunden weitergeben wollen oder können.
Im Detail gestaltet sich das Modell so, dass die Negativzinsen zwischen den Kunden, den Mitarbeitern und Julius Bär geteilt wird. Die Bankangestellten haben die Wahl zu entscheiden, ob sie den auf sie entfallenden Anteil an den Strafzinsen selbst tragen oder den Kunden weiterverrechnen.
Ausgleich für Bankmitarbeiter über Zusatzgeschäft mit Kundenstock
Eins zu eins umgesetzt würde dieses Modell wohl den baldigen Privatkonkurs für viele Julius-Bär-Mitarbeiter bedeuten. Die Schweizer Privatbank ist aber auch hier höchst kreativ, um den Angestellten sozusagen ein Fallschirmprinzip anzubieten. Diese können nämlich die von ihnen zu tragenden Negativzinsen innerhalb der jeweiligen Kundenbeziehung über Dienstleistungen, Produkt-Verkauf oder Transaktionen mit den dadurch erwirtschafteten Provisionen ausgleichen.
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