Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Am Hauptbahnhof Hannover stach die erst 16-jährige Salafistin Safia S. einen Beamten nieder. Nun wurde sie verurteilt.

27. Jänner 2017 / 10:00 Uhr

Deutschlands erste IS-Terror-Verurteilung: Sechs Jahre Gefängnis für 16-jährige Salafistin

Am Donnerstag dieser Woche fand am Oberlandesgericht Celle in Niedersachsen der lange erwartete Prozess gegen die 16-jährige islamistische Messerattentäterin von Hannover statt. Das Urteil endete mit einem Schuldspruch der Angeklagten und dem von der Staatsanwalt geforderten Strafmaß von sechs Jahren Haft.

Erste in Deutschland verurteilte Terroristin

Die junge „Neo-Salafistin“ ist somit der erste Fall einer gerichtlichen Verurteilung eines IS-Terroranschlages in Deutschland. Das Mädchen hatte vor knapp einem Jahr einen 34-jährigen Bundespolizisten am Hauptbahnhof von Hannover mit einem Küchenmesser attackiert und lebensgefährlich am Hals verletzt. Der Beamte überlebte die Attacke nur knapp.

Die Anklage vertrat die Ansicht, dass die Tat als „Märtyrer-Operation“ zu werten sei und somit das erste durch den IS „angeordnete“ Verbrechen in Deutschland darstellt. Aus diversen Chats auf ihrem Mobiltelefon war der Angeklagten eine eindeutige Verbindung zur Terrororganisation nachzuweisen.

Vergeblicher Versuch, Mordversuchs-Anklage zu entgehen

Das Urteil erging schließlich wegen versuchten Mordes und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Der Prozess fand auf Grund des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Angeklagte hatte sich während der Untersuchungshaft schriftlich bei ihrem Opfer entschuldigt und die Verteidigung plädierte demgemäß für eine Abmilderung der Strafe in „gefährliche Körperverletzung“. Dem Richterspruch zu Folge war dieses Argument jedoch nicht überzeugend.

IS-Gedankengut verinnerlicht und Reise nach Syrien geplant

Die Anklage argumentierte dahingehend, dass sich Safia S. das Gedankengut des IS zu Eigen gemacht und sogar eine Reise nach Syrien geplant habe. Die für Jänner 2016 geplante Reise ins "Kalifat" über Istanbul zwecks Kontaktaufnahme mit IS-Mitgliedern konnte nur durch die Mutter der Täterin verhindert werden, die ihr Kind kurzentschlossen wieder nach Hause holte.

Bei eben diesem Aufenthalt in Istanbul soll die Täterin laut Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft den Auftrag zur "Märtyrertat" durch den IS erhalten haben. Schließlich provozierte sie im Februar letzten Jahres eine Personenkontrolle am Hauptbahnhof Hannover, im Zuge derer sie den Polizisten lebensgefährlich verletzte.

Mitwisser muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter

Der Mitwisserschaft bei diesem Verbrechen angeklagt war der nun 20-jährige, syrisch-stämmige Mohamad Hasan K., der zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde. Es galt für das Gericht als erwiesen, dass er von der Tatplanung der Angeklagten wusste, die Tat aber nicht anzeigte, um ebenfalls den IS zu unterstützen.

Verteidigung sieht Schuld bei Polizei

Der Anwalt von Safia S., Mutlu Günal, hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Nach seiner Ansicht liege das Versagen bei der Polizei von Hannover, die, hätte sie aufgepasst, das Verbrechen verhindern hätte können. Auch hält er weder Tötungsabsicht noch Unterstützung der Terrormiliz IS für erwiesen. Das „Entschuldigungsschreiben“ der Täterin solle der „Beweis“ für nicht vorhandene Tötungsabsicht sein, meinte Günal.

Bereits als Kind „Vorzeige-Salafistin“

Safia S. wurde im Jahr 2000 als Tochter eines Deutschen und einer Marokkanerin in Hannover geboren. Nachdem sich die Eltern früh getrennt hatten, wurden die Kinder nach Aussagen des Vaters von der Mutter streng religiös erzogen.

Bereits als Siebenjährige wurde sie vom Salafistenprediger Pierre Vogel in einem Video als „unsere kleine Schwester im Islam“ beim Koranrezitieren vorgeführt. Im Gymnasium fiel sie ebenfalls durch radikal-islamische Ansichten auf, woraufhin der Schuldirektor bei Staatsschutz und Polizei Anzeige erstattete.

Bekennervideo ins Netz gestellt

Nach der abgebrochenen Istanbul-Reise wandte sich die Mutter schließlich hilfesuchend an die Behörden. Das Mobiltelefon des Mädchens wurde konfisziert, sie konnte jedoch weiterhin Kontakt zum IS halten. Als die Polizei am Vormittag der Tat sogar zur Schule des Mädchens fuhr, war ihr Bekennervideo samt Tatankündigung längst ins Netz gestellt. Trotz aller Anstrengungen konnte auch diese Tat schlussendlich nicht verhindert werden.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

16.

Apr

11:15 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Share via
Copy link