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Trotz Verurteilungen zeigt sich der SPÖler Christoph Baumgärtel weiterhin uneinsichtig und “verarscht” fröhlich weiter.

3. Feber 2017 / 18:06 Uhr

HC Strache als “Arsch” bezeichnet: SPÖler Baumgärtel verurteilt, bleibt aber Funktionär

Der stellvertretende Vorsitzende der SPÖ Langenzersdorf, Christoph Baumgärtel, ist aufgrund seiner Entgleisungen auf Facebook am Landesgericht Korneuburg und anderen zuständigen Gerichten bereits amtsbekannt. Mittlerweile muss Baumgärtel auch erste Konsequenzen dafür tragen.

Vor allem, wenn es um die FPÖ geht, sieht der Arzt regelrecht rot. Zusammengefasst beschimpfte er via Facebook FPÖ-Obmann HC Strache als “Arsch”, “Vollkof..”  (die Justiz erkennt darin klar die Beschimpfung als “Vollkoffer”) und thematisierte einen möglichen Kokainkonsum Straches (obwohl alle seine freiwillig durchgeführten Drogentests negativ waren). Außerdem beschimpfte Baumgärtel die FPÖ salopp als “Scheiss-Partei”. Wie Erstaunlich.at bereits 2015 berichtete, bezeichnete Baumgärtel FPÖ-Wähler zudem als “Abschaum” und schrieb vom “Führer NaCE Strache”.

“Vollpfosten”: Baumgärtel legte sich mit Gabalier an

Medial richtig bekannt wurde Baumgärtel, weil er sich mit dem populären Sänger Andreas Gabalier anlegte und diesen als “Vollpfosten” bezeichnete. In Anspielung auf den Suizid des US-Grunge-Musikers Kurt Cobain (1994) setzte er nach und meinte: “Da hat sich eindeutig der Falsche erschossen.” Auch damals warf Baumgärtel deshalb die Nerven weg, weil sich HC Strache wohlwollend über Gabalier geäußert hatte.

Die FPÖ zeigte den SPÖler wegen Verhetzung an. Zwar entschuldigte sich Baumgärtel (via Pressedienst der SPÖ) und meinte, es nicht seine Absicht gewesen, derartige Emotionen auszulösen. Es sei eine “spontane, geschmacklose Reaktion” gewesen. “Derartiges wird nicht wieder vorkommen”, stellte der Politiker klar.

Doch der Akademiker hat sich weiterhin nicht im Griff. Deshalb stand er bereits mehrmals vor Gericht, und weitere Auftritte könnten folgen. Unzensuriert.at liegen die aktuellen Urteile und Klagen vor.

Bezeichnung als “Arsch” ist keine Satire

Dafür, dass Baumgärtel den FPÖ-Chef als “Arsch” bezeichnete, gab es eine strafrechtliche Privatanklage, die beim Landesgericht Korneuburg zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Beleidigung (§ 115 StGB) führte. Im Zivilverfahren wurde die Klage zuerst vom Handelsgericht Wien abgewiesen, doch der versierte Medienanwalt Michael Rami, der regelmäßig für die FPÖ vor Gericht streitet, ging in Berufung, welcher das Oberlandesgericht Wien folgte.

Baumgärtel versuchte, seinen Kopf mit einer Revision über den Obersten Gerichtshof aus der Schlinge zu ziehen. Doch auch dieser entschied im Sinne der FPÖ. Baumgärtel habe mit der Beschimpfung des FPÖ-Obmanns HC Strache als “Arsch” die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten. Und dies sei auch nicht mit der einstigen rechtlichen Entscheidung vergleichbar, in der in einer Satire HC Strache als “Arsch mit Ohren” bezeichnet wurde, heißt es vom Obersten Gerichtshof.

Weitere Klagen wegen Ehrenbeleidung und Übler Nachrede

Dass HC Strache in einem Posting als “Vollkoffer” bezeichnet wurde und nebenbei von Baumgärtel mit Kokainmissbrauch in Verbindung gebracht wurde, ist derzeit Anlass einer weiteren strafrechtlichen Privatanklage. Noch nicht rechtskräftig sieht das Landesgericht Korneuburg den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt, ebenso den der Beschimpfung. Anfang Februar ist Baumgärtel aufgefordert worden, den entsprechenden Beschluss auf Facebook zu veröffentlichen. Der Arzt wird außerdem mit einer zivilrechtlichen Klage rechnen müssen.

Außerdem hat Baumgärtel noch eine weitere Klage am Hals. Anwalt Rami brachte beim Landesgericht Korneuburg eine Klage auf Ehrenbeleidigung (“FPÖ ist eine Scheiss-Partei”) ein.

Übrigens: Die Presse berichtete über den Beschluss des Obersten Gerichtshof, was die Beschimpfung als “Arsch” betraf. Dabei wurde aber nur von einem namentlich nicht weiter erwähnten “SPÖ-Lokalpolitiker” geschrieben, obwohl Baumgärtel es spätestens mit seinen Entgleisungen gegen Gabalier zu – wenn auch zweifelhaftem – “Ruhm” geschafft hat.

SPÖ zieht keine Konsequenzen

Die SPÖ hat offensichtlich kein Problem damit, diesen Mann trotz seiner regelmäßigen Verbalinjurien in ihren Reihen zu behalten. Konsequenzen sind für den Obmann-Stellvertreter in Langenzersdorf keine bekannt. Und auch medial erfährt man von den angeblich “objektiven” Mainstream-Nedien so gut wie nichts von solchen Ereignissen, sofern FPÖ-Politiker Opfer und nicht Täter sind.

Während in Oberösterreich ein FPÖ-Politiker für seine Beschimpfungen die Konsequenzen zog und in Niederösterreich ein anderer Funktionär ausgeschlossen wurde, wird bei Politikern anderer Parteien mit ungleichem Maß gemessen.

Bäumgärtel zeigte vor kurzem erneut seine Uneinsichtigkeit. Via Facebook postete er als Reaktion auf einen Artikel des Kurier wie folgt (inklusive Rechtschreibfehlern):

Für all jenes, was Strache in den letzten Jahren in Österreich politisch zu verantworten hat: Leute aufhetzen, Hass säen, Minderheiten diskriminieren, Rechtextremismus salonfähig zu machen und das Land zu spalten, fällt es schwer andere Bezeichnungen für ihn zu finden. Wir leben in einem Land mit Meinungsfreiheit und jetzt werden wir sehen was der EGMR (europäische Gerichtshof für Menschrechte) zu dieser Frage sagt. Strache nennt amtierende Bundeskanzler “Staatsfeinde” und “Staatsschlepper”, fördert Sager wie “Exiljuden” und “Negerkonglomerat”, versteckt sich hinter seiner parlamentarischen Immunität, und gibt sich dabei selbst als Mimose. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

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