Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Medialen Attacken auf den AfD-Politiker Björn Höcke sollte nach dem Wunsch politischer Widersacher die Beobachtung durch den Verfassungsschutz folgen. Doch dessen Leiter weigert sich, dieses schmutzige Spiel mitzuspielen.

10. Feber 2017 / 10:31 Uhr

“Keine Meinungspolizei”: Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes lehnt AfD-Beobachtung ab

Der Schutz der Verfassung und ihrer elementaren Prinzipien stellt einen essentiellen Bestandteil einer modernen Demokratie dar, so auch in Deutschland, wo der Verfassungsschutz aufgrund zunehmender radikal-islamischer Tendenzen alle Hände voll zu tun hat. Doch fast noch mehr Aufmerksamkeit gilt dort – trotz des jüngsten Terroranschlags in Berlin – dem von den etablierten Parteien und ihren Medien-Anhängseln imaginierten Feind der demokratischen Ordnung in Person jener Parteien oder Organisationen, die rechts von der CDU/CSU stehen, darunter auch die Alternative für Deutschland (AfD).

Medialer Pranger soll Beobachtung ermöglichen

Ohne Frage sollten (und dies wird auch wahrgenommen) rechtsextremistische Entwicklungen vom Verfassungsschutz beobachtet werden, doch ist zu erkennen, dass versucht wird, einzelne Politiker der AfD an den medialen Pranger zu stellen, um dadurch die ganze Partei in ein extremistisches Eck zu drängen. So geschehen im Kontext einer Rede von Björn Höcke am 17. Januar im Ball- und Brauhaus Watzke in Dresden. Der Fraktionssprecher der AfD im Thüringer Landtag äußerte kritische Bemerkungen über die Erinnerungspolitik in Deutschland.

Gab es Druck aus der rot-rot-grünen Landesregierung?

Die Reaktionen waren heftig, der Ruf nach Einschaltung des Verfassungsschutzes laut. Dieser meldete sich nun zu Wort. Der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, antwortete, dass er die Alternative für Deutschland nicht beobachten lassen werde. Seine Stellungnahme gegenüber der Berliner Zeitung lässt vermuten, dass das Instrument des Verfassungsschutzes von der Regierung missbraucht werden sollte, um die AfD zu diffamieren. Aber, so Kramer: „Wir sind auch keine Meinungspolizei im Auftrag der Regierung. Wir haben die Rede analysiert. Und wir müssen feststellen, dass es diese extremistischen Bestrebungen in der AfD noch nicht in der Form gibt, dass wir hier tätig werden können.“

Offene Grenzen sorgen für Nachschub für den Verfassungsschutz

Neben der eindeutigen Bezugnahme auf eine versuchte Beeinflussung durch die „Regierung“ (vermutlich jene im Bundesland Thüringen, die von der neo-kommunistischen Linkspartei angeführt wird) verweist diese Beurteilung auch darauf, dass eine freie Meinungsäußerung nicht mit der Gefährdung der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung einhergehe, denn nur im letzteren Fall hat der Verfassungsschutz einzugreifen. Und eben in diesem Bereich hat dieser auch ausreichend zu tun, allerdings nicht aufgrund der AfD, sondern wegen des – unter Duldung und Mitarbeit aller anderen Parteien – nach Deutschland importierten radikalen Islamismus.

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